Rechnungshof prüfte COVID-19-Familienleistungen

18.11.2022 – Bund stellte für Familien und Kinder 1,034 Milliarden Euro zur Verfügung

Der Rechnungshof überprüfte von September bis Dezember 2021 die COVID-19-Familienleistungen im Bundeskanzleramt – Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration (in der Folge: Familienministerium) und im Bundesministerium für Finanzen. Ergänzende Auskünfte holte er im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, im Bundesministerium für Arbeit sowie in der Buchhaltungsagentur des Bundes ein. Prüfungsziele waren ein Überblick über die Familienleistungen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie geschaffen wurden, und die Beurteilung der finanziell bedeutendsten Leistungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit ihrer Ausgestaltung und der Effizienz der Administration. Der überprüfte Zeitraum erstreckte sich vom Beginn der COVID-19-Maßnahmen im März 2020 bis Ende 2021. 


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Umfang: 
102 Seiten

Bericht: COVID-19-Familienleistungen

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