Der Rechnungshof hat geprüft: Erasmus+
Bildung und Hochschulbildung

16.10.2020 – Ministerium sollte künftig auf eine gemeinsame österreichische Nationalagentur und eine gemeinsame Prüfstelle zur Programmabwicklung hinwirken

Der Rechnungshof legte heute den Bericht "Erasmus+ Bildung und Hochschulbildung" vor. 

Er überprüfte von Mai bis August 2019 die Abwicklung des Mobilitätsprogramms Erasmus+ im Bereich Bildung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, in der Österreichischen Austauschdienst GmbH sowie an der Universität Graz und an der Universität Klagenfurt. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere die Beurteilung der Rahmenbedingungen, der Programminhalte und Abwicklung sowie der Programmziele und Wirkungen. Einen besonderen Fokus legte der Rechnungshof dabei auf die Hochschulmobilität bzw. die dort angesiedelten Aktionen zur Mobilität von Studierenden und Lehrenden. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2018.

Zentrale Empfehlungen

  1. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sollte im Rahmen künftiger Erasmus–Programmgenerationen auf eine gemeinsame österreichische Nationalagentur und eine gemeinsame Prüfstelle zur Programmabwicklung hinwirken.
  2. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Österreichische Austauschdienst GmbH sollten im Rahmen der in Erasmus+ vorgesehenen Kooperationen mit anderen Nationalagenturen bzw. im Rahmen des Erasmus–Programmausschusses ein systematisches Monitoring bzw. eine Messung des Projekterfolgs von strategischen Partnerschaften und Kooperationsprojekten nach Projektende entwickeln.
  3. Die Österreichische Austauschdienst GmbH sollte in Übereinstimmung mit dem Leitfaden der Europäischen Kommission eine formale Geschäftsordnung für das Auswahlkomitee bzw. den Bewertungsausschuss erlassen.
  4. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Österreichische Austauschdienst GmbH sollten in Zusammenarbeit mit den Universitäten bzw. Hochschulen generelle Leitlinien und Empfehlungen für eine einheitliche, steuerlich korrekte Behandlung der als Pauschale vorgesehenen Erasmus–Zuschüsse an Universitätsbedienstete sowie für allfällige dadurch bei Universitäten bzw. Hochschulen verbleibende Fördermittel erstellen.
  5. Für die Wirkungsziele sowie die Ziele der Hochschulmobilitätsstrategie sollte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ambitionierte, aber auch realistische Kennzahlen definieren und diese weiterverfolgen.


pdf Datei: 
2,945.5 KB
Umfang: 
96 Seiten

Bericht: Erasmus+
Bildung und Hochschulbildung

Bericht: Erasmus+
Bildung und Hochschulbildung
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