Der Rechnungshof hat geprüft: Gemeindeinformatik GmbH

17.07.2020 - Finanzieller Schaden liegt bei 3,10 Millionen Euro

Der Rechnungshof veröffentlichte heute den Bericht "Gemeindeinformatik GmbH"

Der Rechnungshof überprüfte im September und Oktober  2019 die Gemeindeinformatik  GmbH, die im überprüften Zeitraum im Eigentum der 96  Vorarlberger Gemeinden stand und für diese IT–Dienstleistungen erbrachte. Das Firmenbuch wies mit 10. Juli 2020 eine geänderte Eigentümerschaft der Gemeindeinformatik GmbH aus. Neben dem Gemeinde verband (61,82 %) waren noch 40 Vorarlberger Gemeinden beteiligt.

Prüfungsziel war die Beurteilung des Internen Kontrollsystems, der wirtschaftlichen Lage, der Personalausstattung und der Bestellung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis Oktober 2019, soweit erforderlich auch vorhergehende Jahre.

ZENTRALE EMPFEHLUNGEN

  1. Bei einem Wegfall der Aufsichtsratspflicht aufgrund des geplanten Eigentümerwechsels sollte im Gesellschaftsvertrag der Gemeindeinformatik dennoch ein entsprechendes Überwachungsgremium vorgesehen werden. In dieses Gremium wären auch externe Fachleute zu entsenden, die unabhängig für das Unternehmen agieren können.
  2. Die bestehenden Regressansprüche gegenüber der ehemaligen Mitarbeiterin wären so weit wie möglich weiterzuverfolgen, um die Gemeindeinformatik weitgehend schadlos zu halten.
  3. Den widersprüchlichen Aussagen zwischen dem bis 2012 tätigen Geschäftsführer  A und der ehemaligen Mitarbeiterin über die Unterfertigung von Barauszahlungsbelegen wäre nachzugehen. Allfällige daraus resultierende Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer A wären zu prüfen und unter Beachtung der Verjährungsfrist weiterzuverfolgen.
  4. Auf Basis der Ergebnisse des vorliegenden Rechtsgutachtens sollten allfällige Schadenersatzansprüche gegen den von 2010 bis 2019 tätigen Geschäfts­führer B untersucht und gegebenenfalls geltend gemacht werden.
  5. Bei Neuausrichtung des Internen Kontrollsystems wäre als Basis für dessen Erstellung eine Risikoanalyse durchzuführen. Die fehlenden Teile des Internen Kontrollsystems, wie bspw. teilweise fehlende Rollen– und Prozessbeschreibungen, wären in der Verfahrensanweisung zu ergänzen.
pdf Datei: 
1,964.6 KB
Umfang: 
74 Seiten

Bericht: Gemeindeinformatik GmbH

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