IKS im Schulden– und Veranlagungsmanagement der Stadt Wien

08.05.2020 - Der Rechnungshof Österreich überprüfte das Interne Kontrollsystem

Der RH überprüfte von Oktober  2018 bis Jänner  2019 das Interne Kontrollsystem (IKS) im Schulden– und Veranlagungsmanagement der Stadt Wien. Ziel der Über­prüfung war die Beurteilung der Vorgaben zum IKS und dessen Ausgestaltung, die Beurteilung des Umgangs mit Risiken, der Berücksichtigung der IKS–Prinzipien bei internen Vorgaben und Prozessen sowie der internen Kontrolle des IKS im Schulden– und Veranlagungsmanagement. Der Prüfungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre  2013 bis  2018.

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Bericht: IKS im Schulden– und Veranlagungsmanagement der Stadt Wien

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Zentrale Empfehlungen

  1. Bei Erhöhung der Komplexität und des Risikogehalts der Finanzgeschäfte wären auch die sich aus dem Risikomanagement und aus den IKS–Prinzipien ergebenden Anforderungen an das Schulden– und Veranlagungsmanagement der Stadt Wien entsprechend zu erhöhen.
  2. Der Anwendungsbereich der Richtlinie für das Finanzmanagement wäre auszuweiten, um Vorgaben zur Umsetzung risikomindernder IKS–Maßnahmen (z.B. Funktionstrennung, Vier–Augen–Prinzip) bei sämtlichen Finanztransaktionen der Stadt Wien sicherzustellen.
  3. Für die im Rahmen des Schulden– und Veranlagungsmanagements relevanten Bankkonten wären im Sinne des Vier–Augen–Prinzips Vorgaben zur ausschließlichen Vergabe von Berechtigungen zur Kollektivzeichnung zu schaffen.
  4. Im Sinne des Vier–Augen–Prinzips wären ausschließlich Kollektivzeichnungsberechtigungen auf – im Schulden– und Veranlagungsmanagement verwendeten – Wertpapierdepots und –verrechnungskonten zu vergeben. Eine entsprechende Bereinigung von Einzelzeichnungsberechtigungen wäre vorzunehmen.
  5. Es wäre unverzüglich sicherzustellen, dass eine Veränderung der aus dem Haushaltsverrechnungssystem für den elektronischen Zahlungsverkehr generierten zahlungsrelevanten Daten technisch unmöglich ist. Die Möglichkeit zur manuellen Erfassung von Zahlungsaufträgen im elektronischen Zahlungssystem –  ohne vorherige Erfassung im Haushaltsverrechnungssystem  – und zur direkten Durchführung von Zahlungsaufträgen durch die MA  5 ohne Einbindung der MA  6 wäre zu verwehren.

Der Rechnungshof Österreich veröffentlichte heute außerdem den Bericht "Wiener Linien – Modernisierung der Linie U4".