Rechnungshof legt zwei Berichte zu Drohnen vor

24.1.2020 - Keine wirksame Abwehrmöglichkeit von Drohnen auf Flughäfen, teure Drohnenflüge beim Heer

Der Rechnungshof Österreich hat heute folgende Berichte vorgelegt:

Keine wirksame Abwehrmöglichkeit von Drohnen auf Flughäfen 

Der Rechnungshof Österreich hat geprüft, wie Behörden mit Drohnen der zivilen Luftfahrt umgehen. Weder die Austro Control noch die Flughäfen in Österreich verfügen über stationäre Drohnenabwehrsysteme. Zudem waren nur rund sieben Prozent der bewilligungspflichtigen Drohnen tatsächlich bewilligt. Und: Privatpersonen können nur eingeschränkt dagegen vorgehen, wenn sie sich durch Drohnen gestört fühlen. Das zeigt der Rechnungshof Österreich in seinem heute erschienenen Bericht über „Drohnen in der zivilen Luftfahrt“. 

Erhöhte Gefahr auf Flughäfen durch Drohnen 

Österreichs Flughäfen verfügen über keine wirksame Möglichkeit zur Abwehr von Drohnen. Im Notfall konnte im überprüften Zeitraum 2013 bis 2017 nur auf Drohnenabwehrgeräte des Innenministeriums zurückgegriffen werden. Diese mussten allerdings erst zum Flughafen transportiert werden. Sie wären somit erst zeitverzögert einsetzbar gewesen. 

Flughäfen sind besonders gefährdet, weil sich hier Flugzeuge bei Start und Landung im Luftraum unter 150 Metern bewegen. Das ist die maximal erlaubte Flughöhe für Drohnen. Flugzeuge könnten zu Flugmanövern veranlasst werden, etwa um eine Kollision mit einer Drohne zu vermeiden. 

Weil ein erhebliches Risiko für Personen- und Sachschäden besteht, empfiehlt der Rechnungshof Österreich dem Innenministerium, für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem vor Ort bereitzustellen. So könnte im Ernstfall schnell reagiert werden. Zudem sollen Strategien zur Drohnenabwehr für Flughäfen entwickelt werden. International finden entsprechende Versuche bereits statt: So wird der Einsatz von Greifvögeln, Netzpistolen und Laserkanonen getestet. In Österreich wurden zum Zeitpunkt der Prüfung zwei Forschungsprojekte durchgeführt, die sich mit Sicherheitsaspekten bei Drohnen beschäftigen. 

Der Rechnungshof empfiehlt dem Verkehrsministerium, dem Innenministerium und der Austro Control, die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu bündeln und stärker zusammenzuarbeiten. 

Keine Sondererlaubnis für die Cobra 

Die Luftfahrtagentur der Austro Control ist derzeit für die Bewilligung der Drohnenarten „Luftfahrzeuge der Klasse 1“ und „Luftfahrzeuge der Klasse 2“ zuständig. 2014 bis 2018 erteilte sie 6.751 Drohnen-Bewilligungen. Sie ging davon aus , dass in Österreich wesentlich mehr Drohnen ohne entsprechende Bewilligung betrieben werden. 

Die Austro Control bewilligte Betriebszeiten für Drohnen in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Samstag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Zudem gestattete sie Drohnenflüge nur über unbesiedeltem Gebiet mit einem Abstand von 150 Metern zu Siedlungen. Auch für das Einsatzkommando Cobra der Polizei wollte die Austro Control zunächst keine Ausnahme machen. Die Cobra hatte eine Bewilligung für Aufklärungs- und Einsatzflüge im dicht besiedelten oder zumindest besiedelten Gebiet beantragt. Verhandlungen bezüglich realistischer Bewilligungsparameter zogen sich vom Februar 2018 bis zur Zeit der Rechnungshofprüfung vor Ort im Oktober 2018. Die Austro Control erlaubte schließlich der Cobra den Drohneneinsatz zeitlich begrenzt durch Morgen- bzw. Abenddämmerung und befristet auf ein Jahr. 

Der Rechnungshof Österreich hält kritisch fest, dass das Einsatzkommando Cobra aufgrund des verzögerten Bewilligungsverfahrens über acht Monate Drohnen für Spezialaufgaben besaß, diese jedoch nur sehr eingeschränkt nutzen durfte. Bestimmte festzulegende Einsatzorganisationen sollten von diesem Bewilligungsverfahren ausgenommen werden. 

Nur sieben Prozent der Drohnen sind bewilligt 

Laut Wirtschaftskammer Österreich wurden in den Jahren 2015 bis 2017 rund 52.000 Drohnen verkauft. Spielzeug- und Profidrohnen sind hier ausgenommen. Von 2014 bis 2017 stellte die Austro Control 3.890 Bewilligungsbescheide aus. Das heißt, nur etwa sieben Prozent der Drohnennutzerinnen und -nutzer waren der Bewilligungspflicht nachgekommen. Diese geringe Bewilligungsquote sieht der Rechnunghof Österreich kritisch. 

Neben den bereits geschilderten Risiken zeigen die Prüferinnen und Prüfer auf, dass Privatpersonen nur eingeschränkt dagegen vorgehen können, wenn sie sich durch Drohnenflüge gestört fühlen. Werden etwa mit einer Drohne Fotos oder Videos angefertigt, besteht die Möglichkeit, bei der Datenschutzbehörde Anzeige zu erstatten. Geahndet werden kann diese jedoch nur, wenn Angaben zu den Drohnennutzerinnen und -nutzern gemacht werden können. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenschutzbehörde ist es praktisch unmöglich, vor Ort präsent zu sein, um Verstöße unmittelbar festzustellen. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, das Datenschutzgesetz zu novellieren, damit auch die Polizei bei Verstößen gegen den Datenschutz eingreifen kann. 

Ab 1. Juli 2020 gilt eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission. In Zukunft müssen Drohnen einfach identifiziert werden können, etwa mittels einzusetzender Chips, die zugleich das Fliegen der Drohne über Verbotszonen unterbinden könnten. 

Presseinformation: Drohnen in der zivilen Luftfahrt

 

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Bericht: Drohnen in der zivilen Luftfahrt

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Drohnen im Bundesheer: 18.200 Euro für eine Flugstunde, Einsatzmöglichkeiten unklar 

In seinem heute vorgelegten Bericht „Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer“ kritisiert der Rechnungshof Österreich das Fehlen einer Gesamtkalkulation zur Beschaffung und Nutzung von Drohnen, hohe Kosten für eine Flugstunde sowie Schwierigkeiten beim Einsatz der Drohnen. Der Rechnungshof Österreich vermisst auch ein allumfassendes, strategisches Konzept. Überprüft wurden die Jahre 2011 bis 2018. 

Teure Flüge 

3,28 Millionen Euro budgetierte das Verteidigungsministerium für die Beschaffung von sechs Drohnensystemen Tracker eines französischen Herstellers. Für notwendige Folgeausgaben, wie zum Beispiel für die Wartung, hatte das Ministerium keine Budgetvorsorge getroffen. Außerdem gab es keine Aufstellung der gesamten Kosten. Der Rechnungshof Österreich errechnete die Gesamtausgaben und stellte dabei kritisch fest, dass die Kosten bei 4,42 Millionen Euro und damit um 35 Prozent über den vom Ministerium geplanten Ausgaben lagen. Die sechs Drohnensysteme leisteten von 2015 bis 2018 nur 243 Flugstunden. Somit kostete eine Drohnen- Flugstunde rund 18.200 Euro. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt daher Budgetvorsorgen zu treffen, Gesamtkosten nachvollziehbar sowie vollständig zu erfassen und die angekauften Drohnensysteme entsprechend zu nutzen. 

Probleme beim Einsatz der Drohnen 

Schlechtes Wetter, wie Regen und Schnee, verursachte massive Probleme beim Einsatz der Drohnen. Bei Regen und Schneefall war keine ausreichende Beobachtung möglich. Es bestand zudem Startverbot und bei großer Kälte sogar die Gefahr von Vereisung. Auch die vom Militär vorgesehene „Dual Use“-Fähigkeit, also der Einsatz der Drohnen für militärische, aber auch für zivile Zwecke, ging nicht auf. Ein Einsatz im Katastrophenfall stellte sich durch die Erfahrungen beim sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz als nicht zielführend heraus. Auch für die Überwachung des Grenzraums konnten die Drohnen nur bedingt eingesetzt werden. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, im Fall einer weiteren Beschaffung von Drohnen die bisherigen Erfahrungen in einer neuerlichen Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. 

Kein strategisches Konzept vorhanden 

Im Rahmen seiner Prüfung musste der Rechnungshof Österreich feststellen, dass das Ministerium kein strategisches Konzept erstellt hatte. Personelle, materielle und finanzielle Auswirkungen zur Einführung von Drohnensystemen blieben unberücksichtigt. So standen etwa im Jänner 2019 nur sechs ausgebildete Bedienstete für Drohnenflüge zur Verfügung. Die Folge: Es konnten nur drei der sechs Drohnensysteme gleichzeitig betrieben werden. Zudem entsprach die Leistung von 243 Flugstunden nur einer Gesamtauslastung von rund zehn Prozent. Eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofes Österreich lautet daher, vor der Einführung eines neuen Systems ein umfassendes, strategisches Konzept zu erstellen. 

  Presseinformation: Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer

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Bericht: Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer

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