Rechnungshof legt Bericht zur Zentralmatura vor
Zum heutigen Schulschluss für zahlreiche Schülerinnen und Schüler in Österreich veröffentlichte der Rechnungshof seinen Bericht „Zentralmatura“. Die Prüfung fand vor der Corona-Pandemie statt. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Schuljahre 2014/15 bis 2017/18 beziehungsweise die Kalenderjahre 2014 bis 2018. Die Prüferinnen und Prüfer stellten fest, dass es starke Ergebnisschwankungen im Fach Mathematik – insbesondere an den AHS, aber auch an den BHS – gab. Eine Analyse, welche Faktoren für die Schwankungen verantwortlich waren, lag im Bildungsministerium nicht vor. Innerhalb des Ressorts waren die Meinungen dazu unterschiedlich: So gingen etwa die Referate Mathematik und Angewandte Mathematik von einem gleichbleibenden Schwierigkeitsniveau der Klausuren an allen Terminen der BHS aus. Die Website des Ministeriums gab hingegen an, dass diese Schwankungen auch auf Defizite bei der Ausgestaltung der Prüfungsaufgaben zurückzuführen waren. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Ministerium, die Ursachen für die Ergebnisschwankungen zu analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu setzen.
Testergebnis des Rechnungshofes schließt unterschiedliche Schwierigkeitsniveaus nicht aus
Wesentlicher Kritikpunkt im Bericht: Die – noch dazu unvollständigen – Daten im Ministerium über die Ergebnisse der Zentralmatura zeigten, dass vor allem in Mathematik starke Schwankungen im überprüften Zeitraum bestanden. So schwankten an den AHS die Durchfallquoten vor den Kompensationsprüfungen von 2015 bis 2018 zwischen 10,5 Prozent und 23,2 Prozent. Ein ähnliches Bild ergab sich bei der Angewandten Mathematik an den BHS mit Schwankungen zwischen 9,1 Prozent und 19,7 Prozent im Zeitraum 2016 bis 2018. Der Rechnungshof führte selbst einen statistischen Test durch und kam zu dem Ergebnis, dass unterschiedliche Schwierigkeitsniveaus die Ursache sein könnten. Er empfiehlt dem Ministerium eine Analyse der Faktoren für die Ergebnisschwankungen. Im Fall unterschiedlicher Schwierigkeitsniveaus sollten aus Gründen der Fairness und Vergleichbarkeit Maßnahmen gesetzt werden, die derartige Schwankungen vermeiden.
Stolperstein Mathematik: Kandidatinnen schlechter als Kandidaten
Die Prüfung des Rechnungshofes zeigt auch, dass die Kandidaten in Mathematik (AHS) und Angewandter Mathematik (BHS) deutlich besser abschnitten als die Kandidatinnen: 2018 lag die Differenz zwischen Kandidatinnen und Kandidaten an den AHS bei 7,5 Prozentpunkten, bei den BHS sogar bei 12 Prozentpunkten. Eine Untersuchung der Ursachen des Gender-Gap der Zentralmaturaergebnisse in Mathematik lag im Ministerium bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung nicht vor. Die Empfehlung des Rechnungshofes lautet daher: den Gender-Gap in Mathematik einer umfassenden Untersuchung unterziehen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können.
Zu strenge Beurteilungskriterien: 51 Prozent sollten für ein „Genügend“ ausreichen
Als Schwachpunkt der Zentralmatura sieht der Rechnungshof die Korrektur und Beurteilung der Klausuren. So ist etwa das Punkteschema für die Benotung seiner Ansicht nach problematisch. In den AHS waren für ein „Genügend“ in Mathematik 16 von 28 möglichen Punkten, also 57 Prozent, bei den Grundkompetenzen notwendig; bei lebenden Fremdsprachen 60 von 100 Punkten. Der Rechnungshof verweist hier auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer Schularbeit: Dieser zufolge wären für eine positive Note 51 Prozent ausreichend.
2018 überprüfte der Rechnungshof an je zwei AHS und BHS in Oberösterreich und Kärnten ausgewählte Mathematik-Klausurarbeiten, die gerade noch mit Genügend beurteilt worden waren. Dabei bemängelt er, dass begründete Beurteilungsvorschläge fehlten. Die Note müsste laut Rechnungshof inhaltlich untermauert werden. Die Beurteilungen der überprüften Schulen waren noch dazu uneinheitlich. Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium, dass die Prüferinnen und Prüfer der Klausurarbeiten Beurteilungsvorschläge erstellen, deren Begründung den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Aufbewahrung der Hefte variiert
Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes stellten bei den Begehungen ausgewählter Schulen in Oberösterreich und Kärnten fest, dass die Lagerung der Klausurhefte ein Sicherheitsrisiko darstellte. Denn: Der Zugriff von Unbefugten konnte nicht ausgeschlossen werden. Zudem variierten die Aufbewahrungsorte der Hefte vom einfachen Holzschrank über versperrte Räume bis hin zu Tresoren.
Presseinformation: Zentralmatura
- pdf Datei:
- 3,492.6 KB
- Umfang:
- 112 Seiten
Bericht: Zentralmatura
Der Rechnungshof überprüfte von November 2018 bis Februar 2019 die Einführung der standardisierten kompetenzorientierten Reife– und Diplomprüfung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung exemplarisch in den Ländern Kärnten und Oberösterreich.