Rechnungshof verschafft erstmals Gesamtsicht auf die Unternehmen des Bundes

06.03.2020 - Unternehmen des Bundes, Geologische Bundesanstalt und Salzburg AG - Rechnungshof Österreich legt drei neue Berichte vor

Der Rechnungshof Österreich legte heute folgende Berichte vor:

In seinem heute vorgelegten Bericht „Unternehmen des Bundes“ stellt der Rechnungshof Österreich die Beteiligungen des Bundes dar. Er bietet somit einen Gesamtüberblick, der in dieser Form bis dato nicht vorlag. Denn: Der Bund verfügt über keine strategische Gesamtbetrachtung seines Beteiligungsportfolios. Der Bericht zeigt die Entwicklung im Zeitraum 2013 bis 2017 und gliedert die Unternehmen nach verschiedenen Kategorien, etwa nach Rechtsform, Funktion oder wirtschaftlichen Kriterien.

Insgesamt zählten die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes 543 Unter-nehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Defizite ortet der Rechnungshof Österreich im Bereich des Controlling. Die uneinheitliche und unvollständige Datenlage erschwerte die Analyse der Unternehmen des Bundes. Zudem vermisst der Rechnungshof Österreich Transparenz, insbesondere bei den indirekten Beteiligungen. 

2017 zahlte der Bund 17,41 Milliarden Euro an seine Unternehmen aus. Umgekehrt flossen 1,08 Milliarden Euro von den Unternehmen an den Bund.

Intransparenz und höhere Risiken bei indirekten Beteiligungen

Der Bund hielt 157 direkte Beteiligungen und 328 indirekte Beteiligungen. Inklusive den 58 Beteiligungen der 22 Universitäten war er somit an 543 Unternehmen mehrheitlich beteiligt (Stand Ende 2017). In der Zeit von 2013 bis 2017 kamen 95 Beteiligungen hinzu. Der überwiegende Teil der Zugänge – nämlich 79 – waren indirekte Beteiligungen. Der Großteil aller indirekten Beteiligungen wurde von nur zehn direkten Unternehmen des Bundes gehalten. 

Der Rechnungshof Österreich merkt kritisch an, dass für indirekte Beteiligungen weniger strenge Auflagen gelten, als dies bei direkten Beteiligungen der Fall ist. Der Erwerb beziehungsweise die Errichtung von indirekten Beteiligungen kann somit höhere Risiken bergen: Finanzielle Risiken, aber auch Risiken im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung des Bundes. Zudem besteht die Gefahr, dass die ursprünglichen Aufgaben der Muttergesellschaft beeinträchtigt werden. Der grundlegende Zweck sowie die strategischen Ziele von Unternehmen des Bundes müssen daher klar festgelegt werden. Dies wäre die Voraussetzung, um die Qualität der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen. 

Mängel bei Controllingdaten

Bis auf wenige Ausnahmen wurden indirekte Beteiligungen nicht dem Controlling unterzogen. Fachministerien haben bei indirekten Beteiligungen keine Berichtspflicht gegenüber dem Finanzministerium. Dementsprechend erfolgte darüber auch keine Berichterstattung an den Nationalrat. Insgesamt stellte der Rechnungshof Österreich beim Beteiligungs- und Finanzcontrolling eine Reihe von Unzulänglichkeiten fest. So wichen beispielsweise Ganzjahreswerte in den Controllingdaten der Ministerien von den in den Jahresabschlüssen der Unternehmen veröffentlichten Zahlen ab. 

Der  Rechnungshof empfiehlt, die Datenqualität zu verbessern  und  indirekte Beteiligungen ab zu definierenden Wertgrenzen in das Controlling aufzunehmen. Zudem wäre für die Unternehmen des Bundes eine Beteiligungsdatenbank einzurichten, um eine einheitliche Datengrundlage zu ermöglichen. Es sollten auch Stiftungen und Fonds mit maßgeblichem Gebarungsumfang in das Finanzcontrolling aufgenommen werden. 

Der Rechnungshof Österreich geht im Bericht von Unternehmen des Bundes aus,wenn der Bund zu 50 Prozent am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt ist, bzw. wenn eine Beherrschung vorliegt. Ebenfalls zu den Unternehmen des Bundes zählt er Universitäten, aber auch Stiftungen und Fonds, wenn diese im überwiegenden Einfluss des Bundes stehen. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt weiters die Erfassung von tatsächlich beherrschten Unternehmen im Beteiligungsportfolio.

Presseinformation: Unternehmen des Bundes

Interaktive Grafik zu den Unternehmen des Bundes

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Bericht: Unternehmen des Bundes

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Umfang: 
94 Seiten

Bericht: Geologische Bundesanstalt

Der Rechnungshof überprüfte von November 2018 bis Jänner 2019 die Geologische Bundesan­stalt. Ziel der Prüfung war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Organisation, die Finanzierung und die Kosten sowie das Projektmanagement und ausgewählte Projekte zu beurteilen.

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Zentrale Empfehlungen

  1. Die Geologische Bundesanstalt sollte die Hauptabteilung Zentrale Dienste nach Einsparungspotenzialen evaluieren und ihren Ressourceneinsatz für die Verwaltung senken.
  2. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sollte im Zuge des Ende 2018 begonnenen Reformprojekts Vor– und Nachteile von alternati­ven rechtlichen und organisatorischen Gestaltungsformen – unter Beachtung von Kosten–Nutzen–Aspekten – analysieren, insbesondere ob und inwieweit eine andere Rechtsform der Geologischen Bundesanstalt (z.B. als GmbH) für die zeitgemäße Erfüllung ihrer zentralen Aufgaben zweckmäßiger sein könnte.
  3. Die Geologische Bundesanstalt und das Bundesministerium für Bildung, Wissen­schaft und Forschung sollten die Anzahl der Projekte der Personalausstattung sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln anpassen.
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Umfang: 
60 Seiten

Bericht: Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation - Biogas

Der Rechnungshof überprüfte im September und Oktober 2018 die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation mit dem Schwerpunkt Biogas. Ziel der Überprüfung war insbesondere die Beurteilung der strategischen Überlegungen der Salzburg AG für den Einstieg in Biogasaktivitäten, der in diesem Zusammenhang getätigten Inves­titionen und deren Wirtschaftlichkeit unter den Rahmenbedingungen des Ökostrom­regimes.

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Zentrale Empfehlungen

  1. Den vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus in Aussicht genommenen Möglichkeiten zur Integration von erneuerbarem Gas in das heimische Gasnetz sollte verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet werden.
  2. Der Bereich Biogas wäre strategisch entsprechend aufzubereiten und mit quali­tativen und quantitativen Zielvorgaben zu versehen. Die Entscheidungen, in welchen Bereichen das Biogas Verwendung finden sollte, wären klar zu treffen und gegenüber den verschiedenen Stakeholdern mit Nachdruck zu verfolgen.
  3. Bei künftigen Minderheitsbeteiligungen wären geeignete Vorkehrungen zur Wahrung der Eigentümerinteressen zu treffen. Diese sollten der Salzburg AG erlauben, die Entwicklung der Unternehmen anhand betriebswirtschaftlicher Instrumentarien zu verfolgen und bei ungünstiger Tendenz rechtzeitig Gegenmaßnahmen in die Wege leiten zu können.
  4. Unter Beachtung der nunmehr günstigeren Förderbedingungen sollten wirt­schaftliche Verwertungsmöglichkeiten für das von der Biogas ZEMKA GmbH gelieferte, derzeit ungenutzt verbrannte Biogas gesucht werden.