Versicherungen in der Landwirtschaft

20.11.2020 – Rechnungshof stellt fest: EU-Förderungen nicht genützt

Extremwetterlagen wie Dürre, Starkregen, Hagel und Frost, Preisschwankungen auf Absatz- und Beschaffungsmärkten, Tierkrankheiten und Tierseuchen – das alles sind Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Mithilfe von Risikomanagement sollen potenzielle Schäden und Verluste minimiert werden. In Österreich zählen zu den von Bund und Ländern finanzierten Maßnahmen des Risikomanagements die Förderung von Versicherungsprämien sowie die Entschädigung nach Schadensereignissen, wie witterungsbedingten Ernteausfällen.

Der Rechnungshof veröffentlichte heute den Bericht „Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft“ und stellt fest: Die Österreichische Hagelversicherung bestimmt maßgeblich die versicherbaren landwirtschaftlichen Kulturen, die versicherbaren Risiken sowie die Prämienhöhe.

Von 2014 bis 2018 stiegen die Zahlungen des Bundes und der Länder für die Zuschüsse von Versicherungsprämien um 57 Prozent, und zwar von 39,64 Millionen Euro auf 62,07 Millionen Euro. Grund dafür war etwa die im Jahr 2016 beschlossene Ausweitung der Zuschüsse von versicherbaren Risiken, wie beispielsweise Dürreschäden, und der damit verbundene Abschluss zusätzlicher Versicherungen. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes halten fest: Das Landwirtschaftsministerium nahm in der Programmperiode 2014 bis 2020 für die Förderung von Versicherungsprämien im Agrarbereich keine EU-Mittel in Anspruch. Das Ministerium verwies hierbei auf den hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Der Rechnungshof merkt an, dass einem höheren Verwaltungsaufwand auch eine höhere Transparenz sowie eine standardisierte Kontrollsystematik gegenüberstehen. Und: Die Inanspruchnahme von EU-Mitteln hätte zu einer Entlastung der Budgetmittel des Bundes und der Länder führen können. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Landwirtschaftsministerium, bei Förderungen der Risikovorsorgen im Agrarbereich für die Programmperiode 2021 bis 2027 die Inanspruchnahme von EU-Mitteln zu erwägen.

Fehlende Prüfkompetenz des Rechnungshofes

Seit 1955 erfüllte nur die Österreichische Hagelversicherung die gesetzliche Voraussetzung, förderfähige Versicherungen bundesweit anzubieten. Dementsprechend trat im überprüften Zeitraum – 2014 bis 2018 – ausschließlich die Österreichische Hagelversicherung als abwickelnde Stelle auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass der Abwicklungsmodus für diese Förderung Interessenkonflikte begünstigte. Denn: Die Österreichische Hagelversicherung hatte als abwickelnde Stelle für eine rechtskonforme Abwicklung der Prämienförderung zu sorgen, war zudem Anbieter der verbilligten Versicherungen und hatte daher ein wirtschaftliches Interesse am Abschluss der Versicherungsverträge. Außerdem bestimmte sie die Versicherungskonditionen und die Prämienhöhe. Mit der Ausweitung der versicherbaren Risiken ab dem Jahr 2019 traten neben der Österreichischen Hagelversicherung zwei weitere Versicherungsunternehmen als abwickelnde Stellen im Bereich der Tierversicherungen auf. Eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes für die Tätigkeit der abwickelnden Stellen bestand nicht. Auch das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz räumte dem Rechnungshof hier kein Kontrollrecht ein. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen daher dem Landwirtschaftsministerium, bei einer allfälligen Änderung des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes auf eine Bestimmung hinzuwirken, die dem Rechnungshof ermöglicht, die Abwicklung der Förderung durch die abwickelnden Stellen zu überprüfen.

Presseinformation: Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft

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86 Seiten

Bericht: Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft

Der Rechnungshof überprüfte von Juni bis Oktober 2019 das öffentliche Risikomanagement für die Landwirtschaft. Prüfungsziel war die Beurteilung der Grundlagen, Ziele und rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Risikomanagements für die Landwirtschaft, der Förderung von Versicherungsprämien, von Hilfsmaßnahmen nach Schadensereignissen sowie der Förderung von Beratungs– und Ausbildungsangeboten für Risikovorsorge und –management. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2014 bis 2018.

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