Der Rechnungshof legt vor: Berichte zu Post am Rochus, Nationalbibliothek und Wissenschaftskommunikation
Der Rechnungshof Österreich hat heute folgende Berichte vorgelegt:
- Postgebäude am Rochus
- Österreichische Nationalbibliothek
- Forschungs- und Wissenschaftskommunikation
In den Jahren 2014 bis 2017 errichtete die Österreichische Post AG ihre neue Unternehmenszentrale am Rochus in Wien um rund 84,21 Millionen Euro. Deren Abwicklung prüfte der Rechnungshof Österreich.
Trotz innerstädtischer Lage, Denkmalschutz und archäologischer Funde am Bau- grund setzte die Post AG das Projekt weitgehend innerhalb des Zeit– und Kostenplans um. Allerdings traten bei der Abwicklung auch Mängel auf: Etwa bei den Auftragsvergaben, der Schad– und Störstoffuntersuchung sowie bei der Prüfung der Mehrkostenforderungen. Zudem weist der Rechnungshof Österreich in seinem heute vorgelegten Bericht „Postgebäude am Rochus“ darauf hin, dass der Aufsichtsrat keinen Gesamtüberblick über sämtliche dem Projekt zurechenbare Kosten hatte. Überprüft wurden schwerpunktmäßig die Jahre 2013 bis 2017.
Externe Konsulenten wurden trotz konzerninternem Know-how engagiert
Die Post AG errichtete ihre neue Unternehmenszentrale in zwei Phasen: Das Vorprojekt mit einem Volumen von rund 11,64 Millionen Euro wickelte sie selbst ab. Für das Hauptprojekt (Volumen von rund 72,57 Millionen Euro) beauftragte sie einen Totalunternehmer. Diesem oblag neben der Durchführung aller Baumaßnahmen u.a. auch die Projektsteuerung sowie die Gebäudeoptimierung. Art und Gebarungsumfang des Projekts rechtfertigten diese Vorgangsweise.
Mit dem Totalunternehmer reduzierte die Post AG ihre Bauherrnfunktion auf ein Minimum. Trotz des konzerninternen Know-hows engagierte die Post AG für ihre ver- bliebenen Bauherrnaufgaben externe Konsulenten, etwa für die Abwicklung der Vergabeverfahren. Diese externen Leistungen kosteten der Post AG 1,48 Millionen Euro.
Aufsichtsrat fehlte der Überblick bei Gesamtkosten
Der Aufsichtsrat genehmigte im November 2013 für das Projekt ein Investitions- volumen von maximal 83,50 Millionen Euro, konkret 89 Millionen Euro abzüglich Risikopuffer von 5,50 Millionen Euro. Bei den genehmigten Gesamtinvestitionskosten fehlten jedoch Aufwendungen von 1,25 Millionen Euro für die Sicherheitstechnik sowie 5,84 Millionen Euro für die Möblierung und Medientechnik. Weiters fehlten Kosten für Beratungs- und Projektmanagementleistungen sowie für Eigenleistungen. Der Aufsichtsrat hatte somit keinen Gesamtüberblick über sämtliche dem Projekt zurechenbare Kosten.
Kritik an Umgang mit gefährlichem Abfall
Von zwei Gebäuden auf dem Grundstück für die neue Unternehmenszentrale wurde ein Gebäude abgerissen. Die Post AG ließ keine gemäß ÖNORM vorgeschriebene Schad– und Störstoffuntersuchung des Bestandes durchführen. Sie nahm somit das Risiko von gefährlichem Abfall wie Asbest auf sich. Dabei war es für bautechnisch Kundige offensichtlich, dass das Dach mit Asbestzementplatten eingedeckt war. Der Rechnungshof kritisiert die mangelnde Sorgfalt und das fehlende Bewusstsein beim Umgang mit asbesthaltigem Abfall.
Unterlagen gingen verloren
Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes weisen auf Verzögerungen und Erschwernisse hin, mit denen sie im Rahmen der Prüfung bei der Post AG konfrontiert waren. So gestaltete sich die Bereitstellung von Daten und Unterlagen durch die Post AG zum Teil sehr zeitaufwendig und verzögerte sich teilweise massiv. Zudem fehlten Unterlagen über Verfahren zur Technisch–Operativen Verfahrensbegleitung. Die Post AG begründete das Fehlen der Unterlagen mit deren Verlust im Zuge der Umsiedlung in die neue Unternehmenszentrale. Aufgrund der fehlenden Unterlagen war es dem Rechnungshof daher nicht möglich, die Rechtmäßigkeit dieses Vergabe- verfahrens zu überprüfen.
Empfehlungen des Rechnungshofes
Der Rechnungshof empfiehlt: Für die Abwicklung von Bauvorhaben wären – bevor externe Konsulenten beauftragt werden – vorzugsweise die eigenen Personal- ressourcen zu nutzen. Im Falle von unzureichendem Know–how in einzelnen Bereichen soll geprüft werden, ob es wirtschaftlicher wäre, das eigene Know–how entsprechend zu stärken.
Für Bauvorhaben sollten sämtliche Kosten – auch Beraterkosten – zur Genehmigung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand ausgewiesen und im Laufe der Projekt- abwicklung gesteuert und kontrolliert werden.
Presseinformation: Post am Rochus
- pdf Datei:
- 1,546.3 KB
- Umfang:
- 68 Seiten
Bericht: Postgebäude am Rochus
Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis August 2018 die Abwicklung des Projekts „Post am Rochus“, der neuen Unternehmenszentrale der Österreichischen Post AG in Wien Landstraße.
- pdf Datei:
- 2,637.6 KB
- Umfang:
- 96 Seiten
Bericht: Österreichische Nationalbibliothek
Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2017 bis April 2018 die Österreichische Nationalbibliothek. Die Gebarungsüberprüfung bezog sich vor allem auf die Erfüllung der Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek, also das Vermitteln, Sammeln, Bewahren, Dokumentieren und Ausstellen der Sammlungsbestände.
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Zentrale Empfehlungen
- Die Bundesvermögensverwaltungsverordnung sowie die Bibliotheks– und Museumsordnung wären einzuhalten, sämtliches Sammlungsgut wäre zu inventarisieren und damit das Eigentum des Bundes vor einem etwaigen Abgang zu dokumentieren.
- Erträge und Aufwendungen wären – wie in § 196 Unternehmensgesetz- buch festgeschrieben – in der Gewinn– und Verlustrechnung unverkürzt auszuweisen.
- In einem ganzheitlichen Konzept wären die Strategien und Ziele für das Mar- keting der Österreichischen Nationalbibliothek zu formulieren, daraus die von ihr einzusetzenden Marketinginstrumente abzuleiten, um somit über einen langfristigen und nachhaltigen Entwicklungsplan zum Marketing zu verfügen.
- Eine Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Vermittlungsver- anstaltungen wäre durchzuführen, um somit auch zu einer aussagekräftigen Kosten–Nutzen–Analyse zu kommen.
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- 1,899.1 KB
- Umfang:
- 76 Seiten
Bericht: Forschungs- und Wissenschaftskommunikation
Der Rechnungshof überprüfte von März bis Juli 2018 die Forschungs– und Wissenschaftskommunikation. Dafür waren großteils drei Ministerien zuständig: Ziel der Überprüfung war es, Rahmenbedingungen, Strategie, Wirkung und Mitteleinsatz zu beurteilen.
Zentrale Empfehlungen
- Kommunikationsziele wären für die jeweiligen Zielgruppen und Tätigkeitsbereiche auszuarbeiten, abzustimmen und mit entsprechenden Meilensteinen und Medienplänen zu unterlegen.
- Bezüglich direkt vergebener Medienkooperationen und Inserate wären – Ziele, Zielgruppen und Werbemittel im Vorfeld zu definieren und an Reichweiten entsprechend den Zielgruppen zu orientieren; – diese – im Sinne eines sparsamen Mitteleinsatzes – auf ihre Notwendigkeit und Eignung zur Zielerreichung zu prüfen und nach Möglichkeit vermehrt digitale Medien, wie Websites und soziale Medien, einzusetzen; – diese im Rahmen von Kampagnen zu bündeln und dabei Mediengruppen zuzuordnen; sowie – nach definierten Zeiträumen und unter Berücksichtigung des Auf- wands Evaluierungen in Hinblick auf die Wirksamkeit der Maßnahmen durchzuführen.
- Maßnahmen der Forschungs– und Wissenschaftskommunikation wären weni- ger durch Medienkooperationen und Inserate, sondern vermehrt durch Pro- gramme, die in den Wirkungszielen bzw. strategischen Zielen eingebettet sind und über Richtlinien und Qualitätskontrollen sowie entsprechende Evaluie- rungen verfügen, zu setzen.