Erwerb von landesbehafteten Schuldtiteln durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds

28.11.2019 - Gemeinsame Prüfung des Rechnungshof Österreich und des Kärntner Landesrechnungshofes veröffentlicht

Der Rechnungshof Österreich und der Kärntner Landesrechnungshof überprüften von März bis Oktober 2018 die Vereinbarung für den Erwerb von landesbehafteten Schuldtiteln durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds gemäß § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz. Der Kärntner Landtag richtete dazu jeweils ein Prüfungsverlangen an den Rechnungshof und an den Kärntner Landesrechnungshof. Die Rechnungshöfe führten diese Überprüfung gemeinsam durch, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Prüfungsziele waren die Darstellung der Ausgangssituation und die Überprüfung hinsichtlich Entwicklung, Struktur, Annahme, Finanzierung und Abwicklung des II. Angebots, der Kosten sowie der verbleibenden wirtschaftlichen Risiken. Der Prüfungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2015 bis 2017.

Auskünfte zu diesen Bericht gibt der Kärntner Landesrechnungshof: Telefon +43 676 833 32 – 202, office@lrh-ktn.at

Presseinformation des Kärntner Landesrechnungshofes

Zentrale Empfehlungen

  1. Der Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds sollte seine Bemühungen verstärken, um eine angemessene Prämienreduktion für die Haftpflichtversicherung des Vorstandes zu erreichen.
  2. Der Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds sollte Dienstleistungen im Sinne der Förderung des Wettbewerbes und der Einhaltung des Sparsamkeits– und Wirt- schaftlichkeitsprinzips nur nach öffentlicher Ausschreibung oder zumindest nach Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten vergeben.
  3. Der Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds sollte in Verhandlungen mit der HETA entsprechend den mittlerweile erfolgten Zwischenausschüttungen die rasche angemessene Herabschreibung und die Möglichkeit der Einziehung der HETA– Wertpapiere rechtlich prüfen, um in der Folge eine Reduktion der Depotgebüh- ren zu erreichen.
  4. Das Land Kärnten und der Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds sollten unter Abwägung des Kosten–Nutzen–Verhältnisses eine Analyse eventuell möglicher weiterer Schritte der Hold–Outs oder anderer Gläubiger vornehmen bzw. bei geeigneten Anwälten bzw. Sachverständigen beauftragen, um bestmöglich auf derartige gerichtliche oder außergerichtliche Schritte vorbereitet zu sein.
pdf Datei: 
6,723.3 KB
Umfang: 
160 Seiten

Bericht: Erwerb von landesbehafteten Schuldtiteln durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds

Der Rechnungshof Österreich und der Kärntner Landesrechnungshof überprüften von März bis Oktober 2018 die Vereinbarung für den Erwerb von landesbehafteten Schuldtiteln durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds gemäß § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz.

Bericht: Erwerb von landesbehafteten Schuldtiteln durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds Herunterladen