Rechnungshof legt Tätigkeitsbericht 2019 vor
Der Rechnungshof Österreich informiert über seine Leistungen im Jahr 2019 im heute vorgelegten Tätigkeitsbericht 2019. Neben einer Aufzählung der veröffentlichten Prüfungen und der detaillierten Darlegung seiner Sonderaufgaben wird darin auch die Wirksamkeit des Rechnungshofes dargestellt: 79 Prozent seiner Empfehlungen wurden zum Teil oder zur Gänze umgesetzt.
Verbesserungsvorschläge für mehr Transparenz
Über die innenpolitischen Vorkommnisse im vergangenen Jahr – Stichwort Ibiza-Affäre – sagt Margit Kraker, Präsidentin des Rechnunghofes Österreich: „Die Diskussionen im Jahr 2019 haben gezeigt, wie wichtig eine starke Kontrolle für eine funktionierende Demokratie ist.“ Der Rechnungshof habe in der Debatte über die Erhöhung der Transparenz jener Mittel, die für die Finanzierung politischer Parteien und der Wahlkämpfe aufgebracht werden, klar Stellung bezogen und Verbesserungsvorschläge präsentiert.
So kontrolliert der Rechnungshof seine Wirksamkeit
Das Monitoring über die Wirksamkeit seiner Empfehlungen erfolgt beim Rechnungshof Österreich mittels Nachfrageverfahren und Follow-up-Überprüfungen. 2019 hat der Rechnungshof Österreich bei 125 überprüften Stellen nachgefragt, wie viele seiner 2.666 Empfehlungen bereits umgesetzt wurden. Dabei zeigte sich: 79 Prozent der Empfehlungen aus dem Jahr 2018 wurden laut den geprüften Stellen umgesetzt beziehungsweise wurde deren Umsetzung zugesagt.
In ausgewählten Fällen werden zudem Follow-up-Überprüfungen durchgeführt. Das heißt, bereits geprüfte Stellen werden – etwa nach zwei Jahren – erneut geprüft. 2019 wurden 17 solcher Follow-up-Überprüfungen durchgeführt. Dabei wird eruiert, ob die vom Rechnungshof Österreich ausgesprochenen Empfehlungen tatsächlich umgesetzt wurden. Für 2019 zeigt sich: Von 282 Empfehlungen wurden wiederrum 79 Prozent zur Gänze beziehungsweise teilweise umgesetzt. (Details zur Wirksamkeit der Prüfungen siehe Nachfrageverfahren im Jahr 2019)
Prüfen ist die Kernaufgabe des Rechnungshofes
Den überwiegenden Teil seiner Prüfungsthemen wählt der Rechnungshof Österreich selbst aus. Im Rahmen seines dreijährigen Prüfschwerpunktes legt er einen verstärkten Fokus auf den Bürgernutzen. Der Rechnungshof leistet damit einen Beitrag dazu, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu steigern. Von 87 Prüfungen, die im vergangenen Jahr auf dem Prüfplan des Rechnungshofs standen, bezogen sich 69 Prüfungen auf den Prüfungsschwerpunkt „Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors“ im Sinne des Bürgernutzens.
„Bürgernutzen und Korruptionsprävention sowie neue Wege des Rechnunghofes beim Prüfen (Stichwort: Datenanalysen) stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Mittels moderner Grafiken wollen wir auch die Arbeit des Rechnungshofes für die Bürgerinnen und Bürger verständlich machen“, erläutert Kraker.
2019 ergingen fünf Prüfaufträge zu folgenden Themen an den Rechnungshof Österreich: Generalsekretäre in den Bundesministerien hinsichtlich Kosten– und Personalstruktur, Burgtheater und Bundestheater Holding GmbH, Ressortführung des Gesundheitsministeriums in den Jahren 2009 bis 2017 durch SPÖ-Gesundheitsminister, Prüfung des sozialen und gemeinnützigen Wohnbaus der Gemeinde Wien sowie zur Auftragsvergabe durch die ASFINAG.
Zudem hat der Rechnunghof folgende fünf Berichte zu Sonderprüfungen 2019 veröffentlicht: „Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H. (KRAGES)“, „Verwaltungsstrafen in der Stadt Linz“, „Internationaler Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten“, „Erwerb von landesbehafteten Schuldtiteln durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds“ sowie „Krankenhaus Oberwart – Planung, Sanierung und Neubau“.
Presseinformation zum Tätigkeitsbericht 2019 vom 20. Dezember 2019
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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes 2019
Der Rechnungshof Österreich informiert über seine Leistungen im Jahr 2019 im Tätigkeitsbericht 2019.
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Nachfrageverfahren im Jahr 2019
Die Wirksamkeit des Rechnungshofes ergibt sich insbesondere aus der Umsetzung seiner Empfehlungen. Um seine Wirkung zu messen, aber auch um sie zu verstärken, führt der Rechnungshof ein zweistufiges Verfahren zur Wirkungskontrolle durch.