Der Rechnungshof hat geprüft: Wiener Großveranstaltungen, Bad Ischl und Beteiligung der Stadt Waidhofen an der Ybbs

25.10.2019 - Wiener Großveranstaltungen werden überwiegend von der Stadt Wien finanziert 

Gebäude des Rechnungshofes  - Copyright: RH

Der Rechnungshof Österreich hat heute folgende Berichte vorgelegt:

  • Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien
  • Stadtgemeinde Bad Ischl
  • Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt Waidhofen an der Ybbs

In der Stadt Wien finden jährlich große Veranstaltungen statt, die über Förderungen finanziert werden. Dazu gehören das Wiener Donauinselfest, das Wiener Stadtfest und das Kulturfestival Wienwoche. Diese  Veranstaltungen weisen Verbindungen zu unterschiedlichen politischen Parteien auf.

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes Österreich kontrollierten von Februar bis Mai 2018 diese Großveranstaltungen. Im Fokus standen außerdem Veranstaltungen vor und im Rathaus wie beispielsweise der Life Ball. Bei der Stadt Wien Marketing GmbH überprüfte der Rechnungshof Österreich die Veranstaltungen Film Festival auf dem Rathausplatz, Weihnachtstraum und Silvesterpfad. In Abstimmung mit dem Stadtrechnungshof Wien waren der Christkindlmarkt und der Wiener Eistraum davon ausgenommen. 

Donausinselfest: Keine Belegkontrolle  

Die Stadt Wien förderte für die Veranstaltungen die jeweiligen Vereine, die die Veranstaltungen organisieren. Der Verein Wiener Kulturservice erhielt pro Jahr 1,81 Millionen Euro. Er organisierte neben dem Donauinselfest auch weitere Veranstaltungen wie das 1. Mai-Fest im Prater. In Bezug auf den Verein Wiener Kulturservice übermittelte der Rechnungshof Österreich das Prüfungsergebnis (Rohbericht) auch an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat.

Der Veranstalter des Donauinselfestes (SPÖ Wien) verrechnete dem Verein Wiener Kulturservice in den Jahren 2014 bis 2016 Teile seiner für die Veranstaltung angefallenen Kosten in der Höhe von insgesamt rund 407.000 Euro weiter. Der Verein Wiener Kulturservice beglich sämtliche Rechnungen des Veranstalters, obwohl zahlreiche weiterverrechnete Kosten nicht ordnungsgemäß belegt oder die Einhaltung der Förderkriterien der MA 7 nicht erkennbar waren. 

Der Verein zur Förderung der Stadtbenutzung erhielt jährlich 453.000 Euro für das Kulturfestival Wienwoche und der Verein Wiener Stadtfeste mit Ausnahme des Jahres 2016 406.000 Euro für das Wiener Stadtfest. Die Kulturabteilung der Stadt Wien legte dem Gemeinderat Förderanträge der drei Vereine vor, ohne darin die Förderwürdigkeit zu beurteilen. Auch war die Verwendung der Fördermittel im Sinne der Förderziele in vielen Fällen nicht nachvollziehbar oder mangelhaft. Der Rechnungshof empfahl der Stadt Wien, die einzelnen abgerechneten Ausgabenpositionen der drei Vereine umfassend zu prüfen. Im Falle einer zweckfremden Verwendung von Fördermitteln wären diese von den Vereinen zurückzufordern.

Keine Mieten am Rathausplatz – hoher Finanzierungsanteil der Stadt Wien 

Am Rathausplatz fanden in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 83 Veranstaltungen statt. Die Stadt Wien hob dafür keine Miete ein, obwohl sie für die Instandhaltung des Platzes aufkam. Sie hatte keine Einsicht in die Unterlagen des Veranstalters und konnte daher auch nicht einen allfälligen finanziellen Erfolg einer Veranstaltung feststellen. Die Stadt Wien überließ den Rathausplatz – insbesondere bei umsatzträchtigen Veranstaltungen zu saisonal günstigen Veranstaltungszeiten – immer denselben Veranstaltern. 

Für das Filmfestival am Rathausplatz entrichtete der Gastronomiepartner ein jährliches Konzessionsentgelt von 240.000 Euro an die Stadt Wien Marketing GmbH. In den Jahren 2014 bis 2017 lag der Finanzierungsanteil der Stadt Wien zwischen 54,8 und 66,2 Prozent. Der Rechnungshof wies kritisch auf den hohen Finanzierungsanteil der Stadt Wien für die Veranstaltungsleistungen hin, obwohl insbesondere die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen ein zusätzliches Ertragspotenzial bot. Beim Silvesterpfad, der an mehreren Plätzen in der Innenstadt stattfindet, lag der Finanzierungsanteil der Stadt Wien zwischen 77,1 und 81,6 Prozent. 

Der Rechnungshof Österreich empfahl daher, für die Überlassung des Rathausplatzes ein der Attraktivität des Platzes adäquates Mietentgelt einzuheben. Nur Eigenveranstaltungen der Stadt Wien und ihrer Einrichtungen sowie Veranstaltungen, die gemeinsam mit der Stadt oder ihren Einrichtungen abgehalten werden, wären auszunehmen. Zudem empfahl er der Stadt Wien, einen angemessenen Anteil an einem allfälligen finanziellen Erfolg einer Veranstaltung einzufordern.

Presseinformation: Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien


pdf Datei: 
2,747.4 KB
Umfang: 
100 Seiten

Bericht: Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien

Der RH überprüfte von Februar bis Mai 2018 ausgewählte Großveranstaltungen in Wien.

Bericht: Ausgewählte Großveranstaltungen in Wien Herunterladen
pdf Datei: 
2,852.7 KB
Umfang: 
88 Seiten

Bericht: Stadtgemeinde Bad Ischl

Der Rechnungshof überprüfte von Juni bis Oktober 2018 Bad Ischl, eine Stadtgemeinde mit rd. 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Oberösterreich.

Bericht: Stadtgemeinde Bad Ischl Herunterladen


Zentrale Empfehlungen

  1. Die Ausgeglichenheit des Haushalts wäre zukünftig nachhaltig sicherzustellen und Schulden wären restriktiv aufzunehmen.
  2. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wäre der Planung der Investitions­vorhaben zum Ende der Planungsperiode erhöhtes Augenmerk zu schenken.
  3. Die mittlerweile implementierten Standards zur Gebarungssicherheit wären im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit regelmäßig zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.
  4. Das Wasserversorgungskonzept wäre ehestmöglich zu überarbeiten und die erforderlichen Baumaßnahmen wären rasch umzusetzen.
  5. Die gesetzeskonforme Verwendung der Gebührenüberschüsse wäre umge­ hend sicherzustellen; nicht im inneren Zusammenhang verausgabte Entnah­ men wären in die Gebührenhaushalte rückzuführen.
  6. Für die Mehrheitsbeteiligungen wären mehrjährige Strategievorgaben und Ziele zu erarbeiten und diese als Steuerungsinstrumente zu nutzen.
pdf Datei: 
2,593.3 KB
Umfang: 
80 Seiten

Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt Waidhofen an der Ybbs

Der Rechnungshof überprüfte von April bis September 2018 die Stadt Waidhofen an der Ybbs.

Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt Waidhofen an der Ybbs Herunterladen

Zentrale Empfehlungen

  1. Für die anstehende Restrate zur Tilgung des Darlehens der „Das Schloss“ Park­deck–Errichtungs– und Betriebs GmbH wäre finanziell vorzusorgen.
  2. Vor dem Abschluss von Verträgen wären die erforderlichen Genehmigungen des Gemeinderats und der Gemeindeaufsicht entsprechend den gesetzlich festgelegten Wertgrenzen einzuholen.
  3. Zukünftige Projekte wären auf Grundlage einer Markterkundung und transpa­renter öffentlicher Vergaben – unter Nutzung der Vorteile des Wettbewerbs – zu realisieren, um eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Gelder sicherzustellen.
  4. Bei zukünftigen Projekten sollte sich die Stadt dem finanziellen Risiko entspre­chende Mitwirkungs–, Aufsichts– und Kontrollrechte sichern. Insbesondere wären Vorkehrungen zu treffen, um die finanzielle, technische und wirtschaft­liche Leistungsfähigkeit von Auftragnehmern sicherzustellen. Für den Fall eines Leistungsverzugs wären Vertragsstrafen vorzusehen.
  5. Gemeinsam mit der „Das Schloss“ Parkdeck–Errichtungs– und Betriebs GmbH wären Risiken im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung zu identi­ fizieren und zu bewerten. Darauf aufbauend sollte der begonnene Prozess zur Verbesserung der internen Kontrollen fortgesetzt werden. Dabei sollten klare Vorgaben schriftlich und verbindlich festgelegt werden.
  6. Eine Eingliederung der Tätigkeit der Parkdeck GmbH in den Gemeindehaushalt wäre unter Abwägung aller wirtschaftlichen und steuerlichen Vor– und Nach­ teile zu prüfen.