86 Prozent der Empfehlungen umgesetzt

01.10.2021 – Rechnungshof legte drei Follow-up-Überprüfungen vor

Der Rechnungshof veröffentlichte heute drei Follow-up-Berichte: „Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Universität Wien und Universität Linz“, „ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken“ sowie „Verkehrsinfrastruktur des Bundes – Strategie, Planung, Finanzierung“. Die Prüfungen zeigen: Insgesamt wurden 86 Prozent der überprüften Empfehlungen zur Gänze oder teilweise umgesetzt. Der Rechnungshof wirkt.

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Beteiligungen von Universitäten

Die Medizinische Universität Wien verfügte Ende 2019 über neun Beteiligungen an Unternehmen, die Universität Linz über 13. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes hatten der Medizinischen Universität Wien und der Universität Linz im ursprünglichen Bericht empfohlen, bei der Begründung neuer Beteiligungen beziehungsweise beim Weiterführen bestehender Beteiligungen auch die Kriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

Im Follow-up-Bericht hält der Rechnungshof fest: Die Medizinische Universität Wien verfasste einen Entwurf zu einem Beteiligungshandbuch. In diesem Entwurf wird festgehalten, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit für die Begründung neuer Beteiligungen beziehungsweise für das Weiterführen bestehender Beteiligungen zu gelten haben. Die Beteiligungen sollten demnach zum wirtschaftlichen Erfolg der Medizinischen Universität Wien beitragen.

Dieses Handbuch lag zur Zeit der Follow-up-Überprüfung erst in einem fortgeschrittenen Entwurfsstadium vor. Die Medizinische Universität Wien setzte die Empfehlung teilweise um.

Im Gegensatz dazu setzte die Universität Linz die Empfehlung vollständig um, indem sie in ihrem Handbuch zum Beteiligungsmanagement regelmäßig Evaluierungen zur Bestimmung des Mehrwerts und des potenziellen Risikos der Beteiligungen sowie wiederkehrende Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorsieht.

Die Medizinische Universität Wien setzte von neun überprüften Empfehlungen zwei um, fünf teilweise und eine nicht. Die Umsetzung einer Empfehlung wurde zugesagt. Die Universität Linz setzte von sieben Empfehlungen vier um und drei teilweise.

Förderungen von Clustern sollten nachhaltig sein

In seinem ursprünglichen Bericht „ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken“ hatte der Rechnungshof dem Landwirtschaftsministerium empfohlen, Förderungen zu „Einrichtung und Betrieb von Clustern“ an Förderwerber zu vergeben, die tragfähige Finanzierungskonzepte für die Zeit nach Ende der Förderung vorlegen. Grund dafür war: Das Landwirtschaftsministerium hatte Clusterprojekte genehmigt, die für eine Fortführung – laut Förderwerbern – erneut Förderungen benötigen würden. In diesen Fällen hätte die Förderung keine nachhaltige Wirkung.

Im Follow-up-Bericht weisen die Prüferinnen und Prüfer nun kritisch darauf hin, dass das Landwirtschaftsministerium nur bei drei von fünf Projektaufrufen in den Antragsformularen eine Frage zur finanziellen Tragfähigkeit des Projekts nach Ende der Förderung aufnahm. Bei den Projektaufrufen „Kulinarik 2019 – 2022“ und „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ wurden keine Finanzierungskonzepte für die Zeit nach Förderende verlangt. Der Rechnungshof erachtet seine Empfehlung als teilweise umgesetzt und wiederholt seine Empfehlung aus dem ursprünglichen Bericht.

Das Landwirtschaftsministerium setzte von 13 überprüften Empfehlungen sechs um, fünf teilweise und zwei nicht.

Verkehrsinfrastruktur – Ausbaustrategie für hochrangiges Straßennetz

Von insgesamt zwölf überprüften Empfehlungen aus dem Bericht „Verkehrsinfrastruktur des Bundes – Strategie, Planung, Finanzierung“ setzte das Klimaschutzministerium fünf zur Gänze um und fünf teilweise. Die Umsetzung einer Empfehlung wurde zugesagt und für eine weitere Empfehlung gab es zur Zeit der Follow-up-Überprüfung keinen Anwendungsfall.

Der Rechnungshof hatte dem Klimaschutzministerium ursprünglich empfohlen, eine langfristige Ausbaustrategie für das hochrangige Straßennetz mit der ASFINAG abzustimmen und zu veröffentlichen.

Die Prüferinnen und Prüfer stellen im Follow-up-Bericht fest, dass die Empfehlung teilweise umgesetzt wurde. Denn: Das Klimaschutzministerium leitete einen Abstimmungsprozess ein. Nach Abschluss dieses Prozesses sollte eine Priorisierung der geplanten Projekte im hochrangigen Straßennetz vorliegen, die dann die Grundlage für das Bauprogramm 2021 bis 2026 bilden sollte. Der Abstimmungsprozess mit der ASFINAG war jedoch zur Zeit der Follow-up-Überprüfung noch im Laufen. Das Bauprogramm ist somit auch nicht veröffentlicht. Der Rechnungshof hält seine Empfehlung an das Klimaschutzministerium aufrecht.


Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen

pdf Datei: 
893.2 KB
Umfang: 
40 Seiten

Bericht: Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Überprüfung

Bericht: Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen – Medizinische Universität Wien und Universität Linz; Follow-up-Überprüfung Herunterladen
pdf Datei: 
909.8 KB
Umfang: 
40 Seiten

Bericht: ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken; Follow-up-Überprüfung

Bericht: ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken; Follow-up-Überprüfung Herunterladen
pdf Datei: 
1,362.9 KB
Umfang: 
56 Seiten

Bericht: Verkehrsinfrastruktur des Bundes – Strategie, Planung, Finanzierung; Follow-up-Überprüfung und COVID-19-Auswirkungen

Bericht: Verkehrsinfrastruktur des Bundes – Strategie, Planung, Finanzierung; Follow-up-Überprüfung und COVID-19-Auswirkungen Herunterladen