Einkommensbericht 2019 und 2020

21.12.2021 – Rechnungshof veröffentlichte die Durchschnittseinkommen bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Rechnungshof die Einkommen bei jenen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen. Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten werden von den Unternehmen und Einrichtungen selbst gemeldet und vom Rechnungshof analysiert und aufbereitet.

Für das Jahr 2019 wurden bei 427 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 1.621 Aufsichtsratsmitgliedern, 681 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und 240.784 Beschäftigten erhoben.

Für das Jahr 2020 wurden bei 426 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 1.558 Aufsichtsratsmitgliedern, 655 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und 245.494 Beschäftigten erhoben. 


Vorstand/Geschäftsführung: Einkommen im Durchschnitt bei 220.600 Euro im Jahr 2020

Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung betrugen 215.900 Euro im Jahr 2019 und 220.600 Euro im Jahr 2020. Das höchste durchschnittliche Einkommen mit 407.100 Euro (2020) fand sich in der Branche „Verkehr und Lagerei“ (H), gefolgt von der Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (A) mit einem durchschnittlichen Einkommen in der Höhe von 368.800 Euro. 


Beschäftigte in Finanz- und Versicherungsbranche am besten bezahlt

Die Beschäftigten in den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes erzielten über alle Branchen hinweg ein durchschnittliches Einkommen von 57.000 Euro (2019) beziehungsweise 57.300 Euro (2020). Die höchsten Durchschnittseinkommen erhielten im Jahr 2020 mit 94.700 Euro die Beschäftigten in der Branche „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (K), gefolgt von der Branche „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ (B) mit einem durchschnittlichen Einkommen in der Höhe von 87.900 Euro. Die geringsten Durchschnittseinkommen erhielten die Beschäftigten in der Branche „Beherbergung und Gastronomie“ (I) mit einem durchschnittlichen Einkommen von 28.200 Euro. 


Leichte Steigerung beim Frauenanteil im Bereich der Aufsichtsräte

Bei den Aufsichtsräten betrug der Anteil der Frauen 31,7 Prozent (2019) und 34,2 Prozent (2020). Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber den Jahren 2017 (30,6 Prozent) und 2018 (31,4 Prozent).   

Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Durchschnitt über alle Branchen 4.719 Euro im Jahr 2020 und somit 89,6 Prozent der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen (5.268 Euro). 2018 lag diese noch bei 83,5 Prozent der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen. 


Weniger Gehalt für Frauen im Vorstand oder in der Geschäftsführung

Der Frauenanteil im Bereich des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung lag 2019 und 2020 bei 21,1 Prozent beziehungsweise bei 22,1 Prozent. Im Vergleich dazu lag der Frauenanteil im Jahr 2018 mit 21,6 Prozent sogar über dem Frauenanteil des Jahres 2019.

Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder beziehungsweise der Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2020 im Durchschnitt über alle Branchen 179.400 Euro. Das waren 77,3 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen (232.207 Euro). 2018 lagen sie noch bei 79,4 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen.


Pensionsleistungen in der Höhe von 550,59 Millionen Euro im Jahr 2020

Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen betrugen im Jahr 2020 für 24.942 Personen 550,59 Millionen Euro und im Jahr 2019 für 24.770 Personen 546,72 Millionen Euro. Davon umfasst sind sämtliche Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher, einschließlich der Hinterbliebenen aus dem Kreis der ehemals Beschäftigten, Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.


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Umfang: 
596 Seiten

Einkommensbericht 2019/2020

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