Bundessportförderung: Fördernehmer noch immer in den Entscheidungsgremien

28. Juli 2023 – Sportförderung soll treffsicherer werden

2019 veröffentlichte der Rechnungshof seinen Bericht „System der Bundessportförderung“. Im heute vorgelegten Bericht „Bundessportförderung; Follow-up-Überprüfung“ überprüfte er zwölf seiner damaligen Empfehlungen an das Sportministerium und die Bundes-Sport GmbH und stellt fest: Die Logik, wie die Mittel verteilt wurden, und die Entscheidungsstrukturen blieben unverändert. Zudem birgt die fehlende Trennung zwischen Fördergeber und Fördernehmern Interessenkonflikte. Die Prüferinnen und Prüfer wiederholen ihre Kritik, wonach es notwendig ist, die Sportförderung treffsicherer und wirksamer zu gestalten. Die Bilanz: Die zentrale Empfehlung, die das System der Bundessportförderung betrifft, wurde nicht umgesetzt. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2021.

2018 wurde die Bundessportförderung neu organisiert. Unter anderem wurde der Bundes-Sportförderungsfonds in die Bundes-Sport GmbH umgewandelt. Diese sollte im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips als einheitliche Abwicklungsstelle eingerichtet werden. Die Neuorganisation brachte aber keine deutlichen Vorteile gegenüber der alten Fondsstruktur. Die Mittelverteilungslogik und die Entscheidungsstrukturen blieben gleich: Einerseits erhalten die gleichen Organisationen gesetzlich fixierte Mindestmittel. Andererseits bestehen bei der Bundes-Sport GmbH zwei Fördernehmer-dominierte Kommissionen, die starke Rechte im Förderprozess haben. Die fehlende klare Trennung zwischen Fördergeber und Fördernehmern birgt Interessenkonflikte. In den Entscheidungsgremien sollen keine Vertreterinnen und Vertreter von Fördernehmern teilnehmen, empfiehlt der Rechnungshof. Deren Mitwirken soll sich auf eine beratende Funktion beschränken.

157,64 Millionen Euro Sportförderung standen 2021 zur Verfügung

Für die Sportförderung standen 87,7 Millionen Euro aus Mitteln des Glücksspielgesetzes und 69,9 Millionen Euro aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Verfügung. Mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds betrugen die Förderungen im Jahr 2021 insgesamt 157,64 Millionen Euro. Der Österreichische Fußball-Bund und die drei Bundes-Sportdachverbände (ASKÖ, Sportunion Österreich, ASVÖ) waren die größten Fördernehmer. Zusammen erhielten sie – auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben – rund 40 Prozent der Bundessportfördermittel. Fußball wurde mit Abstand am meisten gefördert: Inklusive der Mittel des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds flossen 2021 etwas mehr als ein Viertel aller Fördermittel in diese Sportart.

90 Prozent der Bundessportfördermittel flossen 2021 in den organisierten Sport. Das System der Sportförderung ist somit stark am Erhalt bestehender Sportverbandsstrukturen orientiert und wenig geeignet, Innovation voranzutreiben. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen, das Fördersystem weiterzuentwickeln – gegebenenfalls durch eine Gesetzesnovelle.

Der Rechnungshof würdigt, dass seine Empfehlungen, Abrechnungsrückstände abzuarbeiten und die Abrechnungskontrolle zu verbessern, umgesetzt wurden.

Frauen in Entscheidungsfunktionen noch immer unterrepräsentiert

Eine Empfehlung aus dem Vorbericht bezüglich eines höheren Frauenanteils in den Organen der Bundes-Sport GmbH sowie im Beirat des Sportministeriums wurde teilweise umgesetzt. Der Frauenanteil hatte sich zwar erhöht, Frauen sind in Entscheidungsfunktionen aber noch immer unterrepräsentiert. Außerdem zeigte sich während der COVID-19-Pandemie: Das Kriterium, um Mittel des Sportligen COVID-19-Fonds beantragen zu können, konnte nur von Männerligen erfüllt werden.

Sportministerium sollte ehrenamtliche Tätigkeiten klar regeln

Der Rechnungshof richtet auch eine neue Empfehlung an das Sportministerium. Denn dieses regelte die Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen widersprüchlich: Zwar müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nebenbeschäftigungen, zu denen auch ehrenamtliche Tätigkeiten zählen, melden. Aber: Laut Verhaltenskodex ist eine ehrenamtliche Tätigkeit „meist“ nicht meldepflichtig, bei Befangenheit jedoch nicht auszuüben. Im Fall eines Sektionsleiters, der für die Bundessportförderung zuständig ist und einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachging, überprüfte das Ministerium eine mögliche Befangenheit nicht. Der Rechnungshof empfiehlt, für eine umfassende Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen zu sorgen und dies im Verhaltenskodex klarzustellen.


Presseinformation: Bundessportförderung; Follow-up-Überprüfung


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64 Seiten

Bericht: Bundessportförderung; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis August 2022 das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie die Bundes-Sport GmbH, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „System der Bundessportförderung“ (Reihe Bund 2019/14) zu beurteilen. Weiters überprüfte er den Umgang mit den damals identifizierten wesentlichen Problemen und Herausforderungen.

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