Rechnungshof prüfte die Beteiligungen der Stadtgemeinde Schwaz

07. Juli 2023 – Stadtgemeinde Schwaz gründete Beteiligungen ohne strategisches Konzept

Die acht Mehrheitsbeteiligungen der Stadtgemeinde Schwaz (Haushaltsvolumen von 37,75 Millionen Euro) erwirtschafteten Umsatzerlöse von 32,31 Millionen Euro, davon allein die Stadtwerke Schwaz GmbH 24,86 Millionen Euro. Die Stadtgemeinde Schwaz wies im Zeitraum 2018 bis 2021 – mit Ausnahme des Jahres 2018 – ein positives Netto- bzw. Jahresergebnis auf, obwohl sie einen Abgang aus den Mehrheitsbeteiligungen von 11,07 Millionen Euro zu tragen hatte. Sie verringerte im Zeitraum 2018 bis 2021 ihre Finanzschulden um 28 Prozent auf 4,52 Millionen Euro, erhöhte jedoch ihre Haftungen für Mehrheitsbeteiligungen um 24 Prozent auf 13,29 Millionen Euro.

Trotz der von der Stadtgemeinde Schwaz zu finanzierenden Ausgaben für Beteiligungen – allein die Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH erhielt Gemeindemittel in Höhe von 5,89 Millionen Euro – verfügte die Stadtgemeinde weder über eine Beteiligungsstrategie noch ein Beteiligungsmanagement oder ein Beteiligungscontrolling. Dies erschwerte die Wahrnehmung der Eigentümerrechte (u.a. Planung, Steuerung, Kontrolle) sowie eine nachvollziehbare und transparente Information der Stadtorgane. Auch die fehlenden Prüf- und Aufsichtsbefugnisse des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde und der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol für Gemeindebeteiligungen begründeten ein Kontrolldefizit. Mängel bestanden weiters bei der Besetzung von Leitungsfunktionen der Beteiligungen und den Geschäftsführer-Dienstverträgen.

Zentrale Empfehlungen

  1. Ein zentrales Beteiligungsmanagement wäre einzurichten, um das Controlling der Beteiligungen durch eine Stelle zu gewährleisten. Dabei wären eine regelmäßige Berichterstattung und eine einheitliche Dokumentation als Grundlage eines effizienten Beteiligungsmanagements vorzusehen.
  2. Die Wirtschaftlichkeit jener Beteiligungsunternehmen, die von Zuschüssen der Stadtgemeinde abhängig sind, wäre kritisch zu hinterfragen, deren Leistungen wären zu analysieren und gegebenenfalls die Fortführung zu überdenken.
  3. Für die Mehrheitsbeteiligungen wäre ein gemeinsames Cash Management einzuführen, um die längerfristige Veranlagung überschüssiger Liquidität besser steuern bzw. etwaige Liquiditätsunterdeckungen ausgleichen zu können.
  4. Bei der Ausgestaltung der Dienstverträge von Leitungsorganen der Mehrheitsbeteiligungen sollte sich die Stadtgemeinde an den von der Tiroler Landesregierung erlassenen „Richtlinien für Dienstverträge von Managerinnen und Managern landeseigener oder landesnaher Gesellschaften und Einrichtungen“ orientieren. Dies mit dem Ziel, die Strategie– und Zielvorgaben für ein Beteiligungsmanagement umzusetzen.
  5. Es wäre auf eine gesetzliche Grundlage hinzuwirken, dass die Gemeinden eine Vertragsschablone für die der RH–Kontrolle unterliegenden Gemeindeunternehmen beschließen und verpflichtend anwenden.


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122 Seiten

Bericht: Beteiligungen der Stadtgemeinde Schwaz

Der Rechnungshof überprüfte von März bis Juni 2022 die Beteiligungen der Stadtgemeinde Schwaz. Prüfungsziel war, die Bedeutung der Beteiligungen für die Leistungserbringung der Gemeinde zu erheben und die Wahrnehmung der Eigentümerrechte, das Beteiligungsmanagement sowie die Vertragsgestaltung bei leitenden Organen der Beteiligungen zu beurteilen. Darüber hinaus stellte der Rechnungshof die finanziellen Verflechtungen der Beteiligungen mit dem Gemeindehaushalt dar. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2021.

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