Rechnungshof veröffentlicht erstmals Spenden nach dem neuen Parteiengesetz

Der Rechnungshof veröffentlicht heute erstmals nach den Regeln des neuen Parteiengesetzes Spenden an politische Parteien. Was bedeutet das? Parteien müssen nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres eine Liste mit Spenden über 150 Euro an den Rechnungshof übermitteln. Die Liste muss vier Wochen nach Quartalsende beim Rechnungshof einlangen.
Der Rechnungshof führt eine erste Kontrolle durch – etwa ob unzulässige Spenden vorliegen – und veröffentlicht die Spenden aus der Liste, die über 500 Euro betragen.
Die Parteien haben bis Ende nächster Woche Zeit, ihre Listen an den Rechnungshof zu schicken. Die Veröffentlichungen erfolgen laufend.
Hier finden Sie die bisher veröffentlichten Parteispenden aus dem Jahr 2023: