FAQ zum Bundesrechnungsabschluss (BRA)

Was ist der Bundesrechnungsabschluss?

Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) ist der Bericht zu den von den Organen  des Bundes erstellten Abschlussrechnungen  eines Finanzjahrs. Er gibt Auskunft  über die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungslage des Bundes, u.a. über den finanziellen Mitteleinsatz und die Mittelherkunft nach den vom Nationalrat beschlossenen Vorgaben. Er beinhaltet die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen (Vermögens-, Ergebnis-, Finanzierungs- und Nettovermögenveränderungsrechnung), den Voranschlagsvergleich, die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie die Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen. Zudem berichtet er über den Stand der Bundesschulden, die vom Bund eingegangenen Haftungen sowie die Ergebnisse der Prüfung der Abschlussrechnungen. Der BRA stellt somit eine wesentliche Grundlage für die Ausübung der Kontrollrechte des Nationalrates dar.

Wie ist der BRA aufgebaut?

Der Bundesrechnungsabschluss besteht aus einem Textteil sowie einem Zahlenteil. Der Textteil ist in mehrere Bände aufgeteilt und umfasst erläuternde Darstellungen der Abschlussrechnungen auf Ebene des Bundes (Band 1) sowie der einzelnen Untergliederungen (Band 2) inklusive der Voranschlagsvergleichsrechnungen. Er enthäl außerdem Darstellungen zu den Finanzschulden des Bundes und der Bundeshaftungen (Band 3) sowie Feststellungen und Empfehlungen aus der Abschlussprüfung (Prüfung gemäß § 9 Rechnungshofgesetz (RHG) 1948, Band 4 bzw. Band 5). Der Zahlenteil umfasst Überblickstabellen zu den Voranschlagsvergleichsrechnungen sowie zum Budgetvollzug. Überdies sind die konsolidierten Abschlussrechnungen sowie die Anhangsangaben gemäß Rechnungslegungsverordnung 2013 enthalten. Der Bundesrechnungsabschluss enthält keine Informationen über die finanzielle Situation der Länder und Gemeinden, stellt aber deren Geldflüsse mit dem Bund dar.

Was ist die Aufgabe des Rechnungshofes bei der Erstellung des BRA?

Die Bundesverfassung legt fest, dass der Rechnungshof den BRA zu verfassen und dem Nationalrat bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen hat. Dazu überprüft der Rechnungshof die ihm vorgelegten Abschlussrechnungen der Ministerien und obersten Organe, lässt die dabei vorgefundenen Fehler von den Ministerien korrigieren und erstellt einen Bericht über die Abschlussrechnungen und die Ergebnisse der Prüfung.

Welche Informationen finde ich im Textteil?

  • BUND – Abschlussrechnungen, Voranschlagsvergleichsrechnungen, Erläuterungen
    Im Band 1 finden sich aggregierte Darstellungen aus Bundessicht. Dieser Band liefert einen schnellen Überblick über die Entwicklungen des jeweiligen Abschlussjahres.
  • UNTERGLIEDERUNGEN – Segmentberichterstattung
    Im Band 2 werden die Abschlussrechnungen für jede Untergliederung gezeigt. Er gibt einen Überblick über die in der Untergliederung verrechneten Sachverhalte sowie die zentralen Entwicklungen des Abschlussjahres.
  • BUND - Schulden, Haftungen und Entwicklung der öffentlichen Finanzen
    Der Band 3 enthält Darstellungen zu den Finanzschulden des Bundes, den Bundeshaftungen, den Eventualverbindlichkeiten und -forderungen sowie zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen.
  • Prüfung gemäß § 9 RHG – Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung
    Der Band 4 enthält den Bericht des Rechnungshofes zur Prüfung der Abschlussrechnungen. Der Rechnungshof führt eine  Belegprüfung, analytische und systematische Prüfungshandlungen durch, um die Ordnungsmäßigkeit und ziffernmäßige Richtigkeit der Abschlussrechnungen und das Vorhandensein von internen Kontrollen beurteilen zu können.
  • Prüfung gemäß § 9 RHG – spezielle Themen
    Zusätzlich zum Bericht in Band 4 kann der Rechnungshof mit dem Band 5 über die Prüfung von ausgewählten Spezialthemen berichten, die vertiefend geprüft wurden. Im Jahr 2023 war dies beispielsweise die Vorprüfung des Prozesses Arbeitsmarkt (BRA 2023).

Welche Informationen finde ich im Zahlenteil?

Der Zahlenteil beinhaltet die von den Ministerien und obersten Organen übermittelten Abschlussrechnungen inklusive Erläuterungen sowie die Abschlussrechnungen der vom Bun verwalteten Rechtsträger. Der Rechnungshof übernimmt lediglich die Veröffentlichung dieser Dokumente.

  • BUND
    Im Zahlenteil BUND werden die Abschlussrechnungen (Voranschlagsvergleich und konsolidierte Abschlussrechnungen) auf Bundesebene sowie die Anhangsangaben (zum
    Beispiel Anlagenspiegel, Beteiligungsspiegel) dargestellt. Die Abschlussrechnungen beinhalten die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungsrechnung.
  • BUND gesamt
    Im Zahlenteil BUND gesamt werden die Abschlussrechnungen auf Bundesebene dargestellt. Der Band enthält im Unterschied zum Zahlenteil BUND eine detailliertere Darstellung der Abschlussrechnungen und der Anhangsangaben (zum Beispiel Angaben zu Verpflichtungen und Berechtigungen sowie Miet- und Leasingverhältnisse).
  • UNTERGLIEDERUNGEN
    Zu jeder Untergliederung im Bundeshaushalt enthält der Bundesrechnungsabschluss einen eigenen Zahlenteil, auch
    Teilheft genannt.  Die Teilhefte enthalten die Abschlussrechnungen (Voranschlagsvergleich und konsolidierte Abschlussrechnungen) sowie die von den Ministerien und obersten Organen verfassten Erläuterungstexte.
  • Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger
    Der Rechnungshof veröffentlicht Abschlussrechnungen von öffentlichen Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von Organen des Bundes verwaltet werden. Darunter fallen vor allem Stiftungen, Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts, deren Abschlüsse nicht anderweitig veröffentlicht werden.

Was sind die Voranschlagsvergleichsrechnungen?

Die Voranschlagsvergleichsrechnungen spiegeln den Budgetvollzug wider. Sie vergleichen die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Voranschlagswerte mit den tatsächlichen Werten jeweils für den Finanzierungs- und den Ergebnishaushalt. Die Voranschlagsvergleichsrechnungen zeigen zudem die Veränderungen der Voranschlagsbeträge im Vollzug, zum Beispiel durch Mittelverwendungsüberschreitungen und Rücklagenentnahmen.

Was ist die Vermögensrechnung?

Die Vermögensrechnung ist grundsätzlich einer Bilanz nachgebildet und gibt Aufschluss über Höhe und Struktur des Vermögens und der Verbindlichkeiten am Ende des Finanzjahres. Die Vermögensrechnung ist in Vermögen (z.B. Grundstücke, Beteiligungen, Forderungen, Liquide Mittel), Fremdmittel (z.B. Finanzschulden, Verbindlichkeiten oder Personalrückstellungen) und Nettovermögen (Ausgleichsposten zwischen Vermögen und Schulden) zu gliedern. Die Veränderung des Nettovermögens spiegelt im Wesentlichen den wirtschaftlichen Erfolg (Nettoergebnis) eines Finanzjahres wider.

Was ist die Ergebnisrechnung?

Die Ergebnisrechnung stellt die Erträge des Bundes bzw. der Untergliederungen den Aufwendungen, gegliedert nach

  • dem Ergebnis aus der operativen Verwaltungstätigkeit
    (z.B. Erträge aus Abgaben und Gebühren, Personalaufwand,
    betrieblicher Sachaufwand),
  • dem Transferergebnis (v.a. Aufwendungen aus Transfers
    an Sozialversicherungsträger, Länder und Gemeinden sowie Transfers an private Haushalte in Form von z.B. Pensionsaufwand für öffentlich Bedienstete) und
  • dem Finanzergebnis (z.B. Erträge aus Dividenden, Erträge
    und Aufwendungen aus Zinsen), gegenüber.

Sie zeigt den Zufluss und Verbrauch von Ressourcen zum Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise der Leistung und nicht zum Zeitpunkt der Zahlung. Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als „Nettoergebnis“ bezeichnet.

Was ist die Finanzierungsrechnung?

Die Finanzierungsrechnung weist die Ein- und Auszahlungen aus, gegliedert nach

  • dem Geldfluss aus der operativen Verwaltungstätigkeit (z.B. Einzahlungen aus Abgaben und Gebühren, Auszahlungen für Personal),
  • den Transfers (z.B. Zahlungen an Sozialversicherungsträger, Länder und Gemeinden),
  • der Gewährung und Rückzahlung von Darlehen und gewährten Vorschüssen
  • der Investitionstätigkeit (z.B. Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Anlagenverkäufen und-käufen) sowie
  • dem Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit (z.B. für Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzschulden).

Sie zeigt den Zahlungsmittelzufluss und -abfluss eines Finanzjahres (1. Jänner bis 31. Dezember) und stellt dadurch die Liquiditätslage dar. Der Saldo aus den Geldflüssen (ohne den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit) wird auch als „Nettofinanzierungssaldo“ bezeichnet.

Wie sind die Abschlussrechnungen organisatorisch gegliedert?

Der Bundeshaushalt wird gegliedert in:

  • Rubriken,
  • Untergliederungen (UG),
  • Globalbudgets (GB) und
  • Detailbudgets (DG)

Rubriken sind Clusterungen nach verwandten Politikbereichen, die in Untergliederungen aufgeteilt sind. Der Bundeshaushalt wird in fünf Rubriken unterteilt:

RubrikBezeichnungUmfasste Untergliederung (UG)
0,1Recht und Sicherheit
01 bis 06, 10 bis 18
2Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie20 bis 25
3Bildung, Forschung, Kunst und Kultur30 bis 34
4Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt40 bis 46
5Kassa und Zinsen
51 und 58

Eine Untergliederung (UG) ist ein sachlich zusammengehörender Budgetbereich, der in der Regel dem Budget eines Ministeriums oder obersten Organs entspricht. Eine Untergliederung kann nur einem Ministerium oder obersten Organ zugeordnet sein, wobei einem Ministerium, wie derzeit beispielsweise dem Finanzministerium, mehrere Untergliederungen zugeordnet sein können. Folgende Untergliederungen sind im Bundesfinanzgesetz 2023 vorgesehen:

UGBezeichnungMinisterium/oberstes Organ
01PräsidentschaftskanzleiPräsidentschaftskanzlei
02BundesgesetzgebungParlamentsdirektion
03VerfassungsgerichtshofVerfassungsgerichtshof
04VerwaltungsgerichtshofVerwaltungsgerichtshof
05VolksanwaltschaftVolksanwaltschaft
06RechnungshofRechnungshof
10BundeskanzleramtBundeskanzleramt
11InneresBundesministerium (BM) für Inneres
12ÄußeresBM für europäische und internationale Angelegenheiten
13JustizBM für Justiz
14Militärische AngelegenheitenBM für Landesverteidigung
15FinanzverwaltungBM für Finanzen
16Öffentliche Abgaben
BM für Finanzen
17Öffentlicher Dienst und SportBM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
18FremdenwesenBM für Inneres
20ArbeitBM für Arbeit und Wirtschaft
21Soziales und Konsumentenschutz
BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
22PensionsversicherungBM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
23Pensionen – Beamtinnen und BeamteBM für Finanzen
24GesundheitBM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
25Familie und Jugend
Bundeskanzleramt
30BildungBM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
31Wissenschaft und Forschung
BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
32Kunst und Kultur
BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
33Wirtschaft (Forschung)
BM für Arbeit und Wirtschaft
34Innovation und Technologie (Forschung)BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
40WirtschaftBM für Arbeit und Wirtschaft
41MobilitätBM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
42Land- und Forstwirtschaft, Regionen und WasserwirtschaftBM für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
43Klima, Umwelt und EnergieBM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
44FinanzausgleichBM für Finanzen
45BundesvermögenBM für Finanzen
46
Finanzmarktstabilität
BM für Finanzen
51KassenverwaltungBM für Finanzen
58Finanzierungen, WährungstauschverträgeBM für Finanzen

Ein Globalbudget ist ein sachlich zusammengehörender Verwaltungsbereich, in dem Mittelverwendungen zusammengefasst sind. Die Verantwortung für Globalbudgets liegt beim haushaltsleitenden Organ.

Die Untergliederung 13 Justiz verfügt lt. Bundesvoranschlag 2023 beispielsweise über drei Globalbudgets, welche mit einer Unternummer zur UG-Nummerierung versehen sind:

  • GB 13.01 Steuerung und Services
  • GB 13.02 Rechtsprechung
  • GB 13.03 Strafvollzug

Pro Globalbudget ist mindestens ein Detailbudget zu führen. Das Detailbudget ist die unterste Ebene der Gliederung des Bundesvoranschlags und stellt die organorientierte Gliederung nach sachlichen Kriterien unterhalb jedes Globalbudgets dar. Jedes Globalbudget ist vollständig auf Detailbudgets aufzuteilen. Mittels Detailbudgets werden der Leiterin beziehungsweise dem Leiter einer Organisationseinheit die Steuerung über die zugewiesenen Ressourcen übertragen, um die Ressourcen und Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsprogramm transparent auszuweisen.

Das Globalbudget 13.03 Strafvollzug der UG 13 Justiz wird auf zwei Detailbudgets aufgeteilt:

  • DB 13.03.01 Justizanstalten
  • DB 13.03.02 Bewährungshilfe

Ein Detailbudget kann weiter in Detailbudgets zweiter Ebene aufgeteilt werden, wenn dies zur Übertragung budgetärer Verantwortung zweckmäßig erscheint. So unterteilt sich das DB 13.03.01 Justizanstalten in 29 weitere Detailbudgets in zweiter Ebene („DB 2“), welche die einzelnen Anstalten umfassen.