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Parteispenden an nicht im Parlament oder in einem Landtag vertretene Parteien im Jahr 2024
Partei | Spendeneingangsdatum | Name der Spenderin/des Spenders | Betrag | Währung | Empfängerin/Empfänger | Anmerkungen |
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Das CSV-File "Parteispenden EU-Wahl 2024" ist hier verfügbar.
Was finden Sie hier?
Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.