Parteispenden seit 9. Juli 2019
Die Parteien müssen Spenden über 2.645,07 Euro (Valorisierung erfolgte am 1. Jänner 2022, davor 2.573,03 Euro) dem Rechnungshof Österreich unverzüglich melden. Wir veröffentlichen diese Spenden unter Nennung des Namens und der Höhe des Betrages.
Spenden von parlamentarischen Klubs, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Unternehmungen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist oder ausländischen Personen sind unzulässig. Offensichtlich (ohne Prüfung) unzulässige Spenden müssen auch veröffentlicht werden, werden jedoch in der Liste gekennzeichnet. Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) wurde mit Wirksamkeit 9. Juli 2019 geändert.
Die Liste der Parteispenden bis 8. Juli 2019, d.h. Spenden die im Einzelfall 50.000 Euro bis 2018 bzw. 51.000 Euro bis 8. Juli 2019 überschritten haben, finden Sie unter diesem Link.