KPÖ


Parteispenden an die Kommunistische Partei Österreichs im Jahr 2023

ParteiMeldedatum an den RHSpendeneingangsdatum 
Name der Spenderin/des Spenders
PLZ der Spenderin/des Spenders BetragWährung 
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
KPÖ05.02.202420.11.2023Felix Kugler70001.000,00EuroKPÖ Bundespartei
KPÖ05.02.202413.11.2023Robert Spitzer11801.000,00EuroKPÖ Bundespartei
KPÖ
27.07.202309.06.2023
Ildiko Füssel49101.000,00EuroKPÖ Bundespartei

Das CSV-File "Parteispenden 2023" ist hier verfügbar.

Was finden Sie hier?

Spenden über 150  Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 500 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.

In Wahlkampfzeiten gilt:

Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.

Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2023 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.