Europäische Investitionsbank EIB
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die größte multilaterale Finanzierungsinstitution der Welt. Sie wurde 1958 gegründet und hat ihren Sitz in Luxemburg. Ihre Aufgabe ist, Investitionen durch zinsgünstige Darlehen und Garantien zu fördern. Anteilseigner der EIB sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese haben die Bank mit einem gezeichneten Kapital von 248,796 Milliarden Euro (Stand Ende 2022) ausgestattet.
Haftungsrisiken der EU-Mitgliedstaaten
In den letzten Jahren hat die EIB ihre Geschäftstätigkeit stark ausgeweitet. Damit sind auch die Haftungsrisiken für die EU-Mitgliedstaaten gestiegen. Erleidet die EIB Verluste, haften die EU-Mitgliedstaaten mit ihrem Anteil am gezeichneten Kapital der EIB, in letzter Konsequenz über ihre nationalen Haushalte.
Parallele Prüfung von Bundesrechnungshof und Rechnungshof Österreich
Vor dem Hintergrund dieser Risiken haben der deutsche Bundesrechnungshof und der Rechnungshof Österreich parallel geprüft, wie ihre jeweiligen Regierungen die Aufgabe der Anteilsverwaltung wahrnehmen.
Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes
Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Aufsichtsrahmens
Die nationalen Rechnungshöfe können aber nicht die EIB selbst prüfen. Der Europäische Rechnungshof hat nur eingeschränkte Prüfrechte, zudem unterliegt die EIB keiner umfassenden unabhängigen externen Bankenaufsicht, weder durch die Europäische Zentralbank noch durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Als weiteres Ergebnis der parallelen Prüfung haben der deutsche Bundesrechnungshof und der Rechnungshof Österreich daher Handlungsempfehlungen formuliert, um den Aufsichts- und Kontrollrahmen für die EIB zu verbessern. Mit dem Ziel, die Risiken für die Haushalte der Mitgliedstaaten zu reduzieren. Zu diesen Empfehlungen, zusammengefasst in einem eigenen Synthesebericht.
Synthesebericht: Europäische Investitionsbank – Aufsichts- und Kontrollrahmen stärken