Kein Überblick über Gesamtkosten bei der Grundversorgung

19.02.2021 – Innenministerium sollte mit Ländern gemeinsam Gesamtkosten erheben 

Die Unterbringung, Verpflegung und die medizinische Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sind die zentralen Elemente der Grundversorgung. Der Rechnungshof veröffentlichte heute seinen Bericht „Grundversorgung in Wien“. Mitentscheidend für die Durchführung dieser Prüfung war eine Anregung des Wiener Stadtrats für Soziales. Geprüft wurden die Jahre 2014 bis 2018. Auswirkungen der Corona-Pandemie blieben unberücksichtigt.

Der Rechnungshof hält fest, dass in Österreich keine Stelle einen Überblick über die tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung hatte. Die Prüferinnen und Prüfer errechneten eine Gesamtsumme für die Jahre 2014 bis 2018: Die bei Bund und Ländern angefallenen und wechselseitig verrechneten Kosten lagen im überprüften Zeitraum bei insgesamt rund 2.339 Millionen Euro. Die jährlichen Kosten schwankten dabei zwischen rund 200 Millionen Euro im Jahr 2014 und rund 746 Millionen Euro im Jahr 2016. Diese Beträge zeigen nicht die entstandenen Gesamtkosten, weil etwa Verwaltungskosten oder Aufwendungen für nicht in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehene Leistungen fehlten. Der Rechnungshof empfiehlt dem Innenministerium, gemeinsam mit den Ländern die Gesamtkosten der Grundversorgung zu erheben und jährlich entsprechende Berichte zu erstellen.

Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Die Anzahl der Personen in Grundversorgung stieg von 2014 bis 2017 an. So befanden sich zu Beginn des Jahres 2017 in Wien 20.438 Personen in Grundversorgung. 2018 sank die Anzahl auf 19.233 und 2019 waren es rund ein Viertel weniger Menschen als im Jahr 2017, konkret: 15.318 Personen. Die Prüferinnen und Prüfer kritisieren im Bericht, dass der Fonds Soziales Wien über keinen Überblick über die den einzelnen Personen gewährten Leistungen und dazugehörigen Daten verfügte. Zu den Daten zählen etwa Stammdaten, Kontrollinformationen des Innenministeriums, genehmigte und dem Bund verrechenbare Leistungen. Ausreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit waren demnach nicht gegeben. Der Rechnungshof empfiehlt dem Fonds Soziales Wien, eine zentrale IT-Unterstützung aufzubauen, die jederzeit eine vollständige und aktuelle Übersicht über die relevanten Daten und Leistungen für Personen in Grundversorgung bietet. 

Zusammenarbeit zwischen Innenministerium und Land Wien soll verbessert werden

Bei der Kontrolle der Anspruchsberechtigung der Personen in Grundversorgung ist eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich. Der Rechnungshof beurteilt die Kommunikation und Kooperation zwischen dem Innenministerium und dem Fonds Soziales Wien zur Erhebung und Bekämpfung von Risiken bei der Leistungsgewährung in der Grundversorgung als verbesserungswürdig. Denn: Das Innenministerium und der Fonds Soziales Wien führten im überprüften Zeitraum Kontrollen in verschiedener Intensität und Zielsetzung – jeweils unabhängig voneinander – durch. Zudem waren ihre jeweiligen Befugnisse und Möglichkeiten unterschiedlich. Der Rechnungshof empfiehlt dem Innenministerium sowie dem Fonds Soziales Wien, eine gemeinsame Risikoeinschätzung zur Vollziehung der Grundversorgung vorzunehmen. Es sollte sichergestellt werden, dass die jeweils bestgeeigneten Stellen die notwendigen Kontrollschritte durchführen.


Presseinformation: Grundversorgung in Wien


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Umfang: 
144 Seiten

Bericht: Grundversorgung in Wien

Der Rechnungshof überprüfte zwischen Mai und September 2019 die Grundversorgung in Wien. Prüfungsziel war die Beurteilung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung der Grundversorgung in Wien, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Abrechnung zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Wien. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2014 bis 2018.

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