Rechnungshof und deutscher Bundesrechnungshof veröffentlichten Handlungsempfehlungen zur EIB

19. Juni 2024 –  Der Aufsichts- und Kontrollrahmen der Europäischen Investitionsbank soll gestärkt werden

Die öffentliche Hand agiert auch über sogenannte Förderbanken, die ihre – im öffentlichen Interesse liegenden – Aufgaben gestützt auf öffentliche Mittel oder Garantien wahrnehmen. Fördebanken sollen zur volkswirtschaftlichen Entwicklung beitragen, indem sie gesellschaftlich bedeutsame, aber risikoreiche Investitionen finanzieren, die andernfalls unterbleiben würden. Da die Geschäfte der Förderbanken nicht Teil des Kernhaushalts sind, aber durch öffentliche Mitte ermöglicht werden, unterliegen sie besonderen Anforderungen an Transparenz und Rechenschaft, damit Parlament und Regierung – aber auch Bürgerinnen und Bürger – ihr Handeln nachvollziehen können.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg ist die weltweit größte multilaterale Förderbank. Sie soll zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des EU-Binnenmarkts beitragen, indem sie öffentliche und private Investitionen mit zinsgünstigen Darlehen und Garantien fördert. Die Anteilseigner der EIB – die EU-Mitgliedstaaten – haften für die Bank mit ihrem gezeichneten Kapital. Die EU–Mitgliedstaaten stellen der EIB die Mittel dabei über ihre jeweiligen nationalen Haushalte zur Verfügung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 hat die EIB ihr Geschäft erheblich ausgeweitet. Daraus ergeben sich auch höhere Haftungsrisken für die Anteilseigner.

Aufgrund ihrer besonderen Stellung „zwischen“ den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union prüft der Europäische Rechnungshof nur den geringen Teil des Geschäfts der EIB, der aus dem EU–Haushalt finanziert wird. Der weitaus größere Teil des Geschäfts der EIB wird nicht geprüft, auch nicht durch die mitgliedstaatlichen Institutionen der externen öffentlichen Finanzkontrolle.

Vor diesem Hintergrund haben der Bundesrechnungshof und der Rechnungshof Österreich in einer parallelen Prüfung hinterfragt, ob ihre jeweiligen Regierungen bzw. die zuständigen Bundesministerien in ausreichender Weise auf professionelle Strukturen, ein adäquates Risikomanagement sowie eine angemessene Aufsicht und Kontrolle bei der EIB hinwirken.

Mit dieser Prüfung haben wir dieses finanziell bedeutsame Feld erstmals ausgeleuchtet. Im Zuge der Prüfung haben sich verschiedene Schwachpunkte – insbesondere im Aufsichts– und Kontrollrahmen der EIB – herauskristallisiert, die wir in diesem gemeinsamen Bericht zusammenfassen. Unabhängig und faktenbasiert.

Nun muss es darum gehen, diese Schwachpunkte zügig zu beseitigen. Unsere Handlungsempfehlungen richten wir primär an die deutsche und die österreichische Bundesregierung. Aber: Alle Anteilseigner der EIB sollten sich angesprochen fühlen und die hier aufgezeigten Herausforderungen angehen, im Interesse ihrer jeweiligen nationalen Haushalte sowie der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union.

Dr. Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes

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Handlungsempfehlungen: Europäische Investitionsbank: Aufsichts- und Kontrollrahmen stärken

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Bericht des Rechnungshofes

Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes

Presseinformation: Europäische Investitionsbank (EIB): Funktion und Aufgabenwahrnehmung des Bundesministeriums für Finanzen

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