Tätigkeitsbericht 2024 des Rechnungshofes veröffentlicht

31. Jänner 2025 – Neuer Prüfungsschwerpunkt ab 2025: "Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist die öffentliche Verwaltung in Österreich?"

Der Rechnungshof legte heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vor. Darin gibt er einen umfassenden Überblick über seine Arbeit. Im Jahr 2024 veröffentlichte er 49 Berichte; Ende Dezember 2024 waren 87 Prüfungen im Laufen. 47 dieser laufenden Prüfungen betrafen den Prüfungsschwerpunkt „Next Generation Austria. Überlassen wir der nächsten Generation mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation.“

Im Juli 2024 startete der Rechnungshof seine Prüfungsplanung für die Prüfungen im Jahr 2025, die sich insbesondere auf den neuen Prüfungsschwerpunkt „Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist die öffentliche Verwaltung in Österreich?“ fokussieren werden.

Internationale Mandate ergänzen die nationalen Aufgaben des Rechnungshofes. Seit September 2023 hat der Rechnungshof ein Mandat als externer Rechnungsprüfer von großer Bedeutung inne: bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die die weltweit größte Sicherheitsorganisation mit Sitz in Wien ist.

Veröffentlicht wurde heute außerdem eine neue Folge von "Trust" - Der Podcast aus dem Rechnungshof, in der Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker zum Tätigkeitsbericht 2024 informiert.

"Kritik nutzen, um daraus zu lernen"

"Im Rechnungshof bemühen wir uns immer, bei unseren Prüfungen nicht nur ein Schlaglicht auf vergangene Ereignisse zu legen. Wir prüfen stets kritisch, was in dem einen oder anderen Fall nicht gut gelaufen ist. Das ist unsere vorrangige Aufgabe. Kritik ist wichtig. Ich sehe Kritik jedoch nie als Selbstzweck. Wenn Kritik bei der bloßen Beschreibung von Zuständen stehen bleibt, ist sie für sich genommen wertlos. Bedeutend wird sie, wenn wir Kritik nutzen, um daraus für die Zukunft zu lernen. Zu sehen, was wir besser machen können. So verstehe ich unsere Arbeit im Rechnungshof", sagt Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker im Vorwort des Tätigkeitsberichts. 

Nachfrageverfahren: interaktiv und auf einen Blick

Mit dem Nachfrageverfahren misst der Rechnungshof seine Wirkung. Zu diesem Zweck fragt er bei den überprüften Stellen nach, ob sie die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt haben. In sogenannten Follow-up-Überprüfungen kann der Rechnungshof diese Angaben überprüfen.

Der Rechnungshof stellt im Rahmen des Tätigkeitsberichts auf seiner Website eine interaktive Grafik zum Nachfrageverfahren zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf einen Blick nachvollziehen, ob – gemäß den Angaben der überprüften Stellen – die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt wurden. Mittels Filter kann nach einzelnen Berichten oder nach Gebietskörperschaften gesucht werden. Für das Jahr 2023 zeigt die Grafik zum Beispiel, dass der Rechnungshof wirkt: 83,9 Prozent der Empfehlungen wurden umgesetzt, teilweise umgesetzt oder deren Umsetzung wurde zugesagt. Es blieben allerdings auch – wie bereits in den Vorjahren – einige wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofes offen.


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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes 2024

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248 Seiten

Anhang 1 zum Tätigkeitsbericht 2024: Nachfrageverfahren im Jahr 2024

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Interaktive Grafik zum Nachfrageverfahren