Rechnungshof verweist erneut auf Komplexität des Steuerrechts

08.07.2022 – Maßnahmen zur Vereinfachung werden empfohlen

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2020 bis Mai 2021 im Bundesministerium für Finanzen und in vier Finanzämtern die Rechtsmittel in der Steuerverwaltung. Prü­fungsziel war insbesondere die Beurteilung der Ziele, der Rechtsgrundlagen und Regelwerke, weiters der Effizienz und Qualitätssicherung, der Personalausstattung und des Risikomanagements. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2020.

Die Finanzämter erfassten Rechtsmittel in verschiedenen operativen IT-Systemen (Produktivsystemen). Zusätzlich war die Vorlage von Beschwerden an das Bundesfinanzgericht in einer weiteren IT-Anwendung zu erfassen. Ab 2007 stellte das Ministerium den Finanzämtern zur Unterstützung eine eigene Rechtsmitteldaten­bank als Web-Anwendung zur Verfügung. Sie sollte bundesweit einen einheitlichen Standard in der Rechtsmittelerfassung und -auswertung sicherstellen. Eine durch­gängige und vollständige Abbildung der Rechtsmittelverfahren mit allen Verfahrens­schritten und somit sämtlicher für Auswertungen relevanter Daten war jedoch in keinem dieser IT-Systeme möglich. Somit fehlte auch die Möglichkeit einer validen Auswertung für Steuerungszwecke.

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht zum wiederholten Mal darauf hin, dass die zunehmende Komplexität des Steuerrechts zu einem zeitaufwändigen und teuren Vollzug führt. Zudem hatte das Finanzministerium ein potenzielles Abgabenausfallsrisiko wegen der Komplexität des Steuerrechts nicht identifiziert. Deshalb hatte es auch keinen umfassenden Überblick über jene Rechtsgrundlagen, die besonders rechtsmittelanfällig waren.

Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, das Abgabenausfallsrisiko im Zusammenhang mit der Komplexität des Steuerrechts sowie mit der Rechtsmittelanfälligkeit einzelner Bestimmungen zu erheben. Das Ministerium sollte dazu Maßnahmen setzen und entsprechende Gesetzesvorschläge ausarbeiten, um den Steuerrechtsbestand insgesamt einfacher, verständlicher und transparenter zu gestalten.


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Umfang: 
72 Seiten

Bericht: Rechtsmittel in der Steuerverwaltung

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