Abwasserentsorgung in Niederösterreich: Privathaushalte werden überproportional belastet

24.07.2020 - Rechnungshof kritisiert Mängel bei Überwachung der Abwässer

In Krems sowie beim Abwasserverband Trumau-Schönau sind die Kosten für die Abwasserentsorgung nicht verursachergerecht aufgeteilt. So tragen etwa die Haushalte in Krems zwei Drittel der Kanalbenützungsgebühren, obwohl sie lediglich 56 Prozent der anfallenden Abwässer verursachen. Das zeigt der heute veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes „Einleitung von betrieblichen Abwässern“. Konkret überprüfte der Rechnungshof die Einleitung betrieblicher Abwässer bei den Gemeindeabwasserverbänden (GAV) Krems an der Donau, Langenlois-Schönberg am Kamp und Trumau-Schönau sowie beim Gemeindebetrieb Kläranlage (GK) Mödling. Prüfungszeitraum waren die Jahre 2014 bis 2018.

Weichen Abwässer in ihrer Beschaffenheit von Abwässern aus Privathaushalten ab, so ist von „betrieblichen Abwässern“ die Rede. Betriebe, die solche Abwässer in die Kanalisation einleiten, werden als Indirekteinleiter bezeichnet. Typischerweise sind das produzierende Betriebe, Großküchen, der Medizinbereich, Landwirtschaft und Industrie. Dabei müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Denn diese Abwässer könnten die Kläranlagen beeinträchtigen und vorgeschriebene Abwassergrenzwerte konnten überschritten werden. Die Betriebe dürften diese Abwässer nur mit Zustimmung des zuständigen Kanalisationsunternehmens einleiten und müssten nachweisen, dass sie keine unzulässigen Abwässer zuleiten sowie Emissionsbegrenzungen einhalten. 

Lücken bei erfassten Betrieben

Wie die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes allerdings aufzeigen, konnte keines der geprüften Kanalisationsunternehmen eine vollständige Liste der Indirekteinleiter vorlegen. Während der GAV Krems die Indirekteinleitungen nicht aktiv erhob, wurde etwa der GK Mödling nicht von allen Gemeinden unterstützt. So gab etwa Maria Enzersdorf aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken keine Indirekteinleiter bekannt.

Im Wasserrechtsgesetz 1959 sind Verwaltungsstrafen für Verstöße im Zusammenhang mit Indirekteinleitungen vorgesehen. Trotz zahlreicher Anhaltspunkte für rechtswidriges Vorgehen gab es in den Jahren 2014 bis 2018 nur sehr wenige Verfahren. Denn: Die Kanalisationsunternehmen meldeten der Bezirksverwaltung keine Übertretungen. Selbst wenn Grenzwerte überschritten wurden, blieben Anzeigen aus. 

Verhältnismäßig höhere Belastung für Privathaushalte 

Für die Höhe der Kanalbenützungsgebühren ist die Größe der Gebäude sowie die Anzahl der an den Kanal angeschlossenen Geschoße maßgeblich. Das führt dazu, dass Betriebe in denen viel oder stark verschmutztes Abwasser anfällt, in der Regel profitieren. So schrieb die Stadtgemeinde Krems im Jahr 2017 Kanalbenützungsgebühren in der Höhe von 9,53 Millionen Euro vor. Davon entfielen 6,27 Millionen Euro auf Wohngebäude sowie 3,16 Millionen Euro auf Gebäude anderer Nutzung, etwa Schulen, Betriebe und Krankenhäuser. Drei Betriebe entrichteten zusätzlich insgesamt 102.687 Euro an schmutzfrachtbezogenen Gebührenanteilen. Während die 29.717 Einwohnerinnen und Einwohner von Krems etwas mehr als die Hälfte der Abwässer verursachten und lediglich 30 Prozent der Reinigungskapazität der Kläranlage beanspruchten, mussten sie zwei Drittel der anfallenden Gebühren begleichen. Auch beim GAV Trumau-Schönau waren die Betriebe im Vorteil. Die in Mödling vorliegenden Daten lassen keine Aussagen betreffend verursachergerechter Aufteilung zu. 

Der Rechnungshof empfiehlt: Das Land Niederösterreich sollte Optionen für eine Änderung der Bemessung der Kanalbenützungsgebühren für betriebliche Abwässer erwägen. Damit sollte eine verursachergerechtere Aufteilung der Kanalgebühren zwischen Haushalten und Betrieben erreicht werden und Anreize für innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduktion des Schmutzfrachtaufkommens bei Betrieben mit hohem Anfall an stark verschmutztem Abwasser gesetzt werden.

Zudem sollen die Kanalisationsunternehmen aktiv dafür sorgen, dass betriebliche Abwässer nur nach schriftlicher Zustimmung und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eingeleitet werden. 

Presseinformation: Einleitung von betrieblichen Abwässern


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Bericht: Einleitung von betrieblichen Abwässern

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