Wohnbauförderungs–Zweckzuschuss 2015 bis 2018
Der Rechnungshof überprüfte von September 2018 bis Jänner 2019 beim Bundesministerium für Finanzen und bei den Ländern Steiermark und Vorarlberg den Wohnbauförderungs– Zweckzuschuss, den der Bund den Ländern für die Jahre 2015 bis 2018 zur Unterstützung des Wohnbaus gewährte. Prüfungsziel war, die Zielerreichung und Wirkung des Zweckzuschusses sowie damit zusammenhängende Aspekte der Wohnbauförderung in den Ländern zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2013 bis 2018.
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Bericht: Wohnbauförderungs–Zweckzuschuss 2015 bis 2018
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Zentrale Empfehlungen
- Das Bundesministerium für Finanzen und die Länder Steiermark und Vorarlberg sollten bei zukünftigen Verhandlungen zum Finanzausgleich dem Grundsatz der ungeteilten Aufgaben– und Ausgabenverantwortung bei der Wohnbauförderung folgen.
- Das Bundesministerium für Finanzen sollte für Regelungsvorhaben der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung erstellen. Darin wären die beabsichtigten Wirkungsziele vertieft darzustellen.
- Das Land Vorarlberg sollte den mittel– und langfristigen Bedarf an barrierefreien Wohnungen erheben und dem Landesgesetzgeber einen Vorschlag zu einem bedarfsorientierten Anteil beim Bau barrierefreier Wohnungen vorlegen. Die strategischen Grundlagen der Abteilung Wohnbauförderung wären entsprechend anzupassen.
- Mit dem Ziel eines gebietskörperschaftsübergreifenden Überblicks über Höhe und Art wohnbezogener Förderungen sollte das Land Steiermark die geplante Schnittstelle zur Transparenzdatenbank einrichten und Förderzahlungen einmelden.
Der Rechnungshof Österreich veröffentlichte heute außerdem den Bericht "Bankenabwicklung in Österreich".