Rechnungshof legt vier Berichte vor

29.11.2019 - Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Verbesserungen bei der Ausbildung notwendig

Der Rechnungshof Österreich veröffentlichte heute folgende Berichte: 

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Presseinformation vom 29. November 2019: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Seit 2014 ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erste Instanz im Asylverfahren. Darüber hinaus ist die Behörde auch für Teile des Fremdenwesens, das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen und das Grund-versorgungsgesetz–Bund zuständig. Das Arbeitspensum der Behörde war aufgrund internationaler und nationaler Entwicklungen nur schwer prognostizierbar. Die Entwicklung des Personalstands war für den Rechnungshof nachvollziehbar und das BFA reagierte auf die sich ändernden Rahmenbedingungen zeitnah. Es fehlte aber ein einheitlicher Ausbildungsstand und -standard für die verfahrensführenden Referentinnen und Referenten.

Einheitliche Qualität der Entscheidungen nicht gewährleistet

eamleitungen und verfahrensführende Referentinnen und Referenten mussten die Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung vorweisen können und einen psychologischen Test absolvieren, verfügten aber über keinen (rechtswissenschaftlichen) Studien–Abschluss. Erst ab März 2016 gab es eine strukturierte einmonatige Ausbildung, die 54 Bedienstete absolvierten. Mit April 2016 führte das BFA eine viermonatige Grundausbildung ein. Bis März 2018 absolvierten 235 Bedienstete diesen Lehrgang. In Verbindung mit fehlenden rechtlichen Vorkenntnissen der verfahrensführenden Referentinnen und Referenten, dem breiten Aufgabenbereich und möglichen Grundrechtseingriffen war somit eine einheitliche Qualität der Entscheidungen
(zum Beispiel bei Begründungen in Asylbescheiden) nicht ausreichend gewährleistet.

Steuerung des Personals bei schwankender Auslastung kaum möglich

ei seiner Gründung waren im BFA 505 Personen beschäftigt, vier Jahre später mit 1. Jänner 2018 waren es 1.339, was einer Steigerung von rund 165 Prozent entsprach. Die Personalausgaben stiegen seit der Gründung um rund 112 Prozent und betrugen 2017 rund 61 Millionen Euro. Insgesamt hatte das BFA nur geringe Möglichkeiten zur Steuerung des Personals bei schwankender Auslastung. Die Möglichkeit, Personal innerhalb des Ministeriums zu verändern, war aus Sicht des Rechnungshofes nicht ausreichend. Tatsächlich war das BFA im Jahr 2014 mit 28.064 Asylanträgen konfrontiert, 2015 mit 88.340. In den Jahren 2016 und 2017 sank die Anzahl der Asylanträge auf 42.285 und 24.735. Das BFA war ursprünglich für rund 15.750 Asylentscheidungen ausgelegt. Sitz der Behörde war in Wien, in jedem Bundesland gab es eine Regionaldirektion, darüber hinaus Erstaufnahmestellen und Außenstellen. Mit Stand Mai 2018 waren es 25 Standorte.

Zahl der offenen Asylverfahren beim BFA sinkt – offene Asylverfahren beim BVwG steigen

er Rechnungshof hielt fest, dass das BFA die Anzahl der in erster Instanz offenen Asylverfahren (einschließlich Rechtsmittelfrist) von über 73.000 am Jahresende 2015 auf rund 16.000 Ende Juni 2018 senken konnte. Damit unterschritt es bereits deutlich den Stand vor der Migrationskrise 2015/2016. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Stand der offenen Asylverfahren beim BVwG von rund 6.300 auf über 30.000 und überstieg damit die Anzahl der in erster Instanz offenen Verfahren. Zusammenfassend hielt der Rechnungshof fest, dass die Entscheidungen des BVwG unmittelbaren Einfluss auf das Arbeitsaufkommen des BFA haben (z.B. Zurückverweisungen, Außerlandesbringungen).

Informationslücken bei straffälligen Fremden

Die Justizanstalten hatten das BFA über den Antritt und die Entlassung aus einer Freiheitsstrafe bei Fremden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verständigen. Grundsätzlich informierten die Sicherheitsbehörden sowie die Staatsanwaltschaften und Gerichte das BFA zuverlässig und zeitnah über die Straffälligkeit von Fremden. Der Rechnungshof bemängelte aber, dass die Justizanstalt Josefstadt in Wien die zuständige Regionaldirektion nicht durchgängig vor Spontanentlassungen von Fremden informierte. Der Rechnungshof empfahl daher sicherzustellen, dass alle Justizanstalten die zuständigen Regionaldirektionen des BFA durchgängig vor spontanen Haftentlassungen von Fremden informieren. 2018 setzte das Ministerium zusätzliche Maßnahmen im Bereich straffällig gewordener Fremder und Asylwerbender. Der Rechnungshof empfahl, diese zeitnah zu evaluieren und Anpassungen im Einklang mit nationalen und internationalen Normen vorzunehmen.

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Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Der RH überprüfte von Februar bis Juni 2018 das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, eine dem Bundesministerium für Inneres nachgeordnete Behörde. Im Fokus der Überprüfung standen die Organisation, die Strategie und die Ziele des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, das Personal, die asyl– und fremdenrechtlichen Verfahren sowie das Qualitätsmanagement und das Interne Kontrollsystem. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2014 bis 2017.

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Umfang: 
80 Seiten

Bericht: Krankenhaus Oberwart – Planung, Sanierung und Neubau

Der Rechnungshof Österreich überprüfte von Jänner bis Juni 2018 die Planung, Sanierung und den Neubau des Krankenhauses Oberwart. Die Überprüfung erfolgte auf Verlangen von 15 Abgeordneten zum Burgenländischen Landtag.

Bericht: Krankenhaus Oberwart – Planung, Sanierung und Neubau
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Zentrale Empfehlungen

  1. Die Burgenländische Krankenanstalten–Gesellschaft m.b.H. sollte – trotz der Reduktion der Instandhaltungsmaßnahmen – die Ausfalls– und Betriebssicherheit für das bestehende Krankenhaus gewährleisten.
  2. Die Burgenländische Krankenanstalten–Gesellschaft m.b.H. sollte zur transparenten Darstellung der Kosten künftig eine eindeutige und durchgängige Zuordnung der gesetzten Maßnahmen vornehmen, wobei diese bspw. durchgängig entweder als Projekte oder als Investitionen umzusetzen und zu dokumentieren wären.
  3. Das Land Burgenland sollte in Zukunft rechtzeitig für eine klare Rollenverteilung bei Bauprojekten sorgen, um Unklarheiten in der Zuständigkeit zu vermeiden und eine durchgängige, klar strukturierte Projektorganisation zu gewährleisten.



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Umfang: 
88 Seiten

Bericht: IKS im Schulden– und Veranlagungs­management des Landes Tirol

Der Rechnunghof Österreich überprüfte von Juli bis Oktober 2018 das Interne Kontrollsystem (IKS) im Schulden– und Veranlagungsmanagement des Landes Tirol.

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Zentrale Empfehlungen

  1. Bei Erhöhung der Komplexität und des Risikogehalts der Finanzgeschäfte wären auch die sich aus dem Risikomanagement und aus den IKS–Prinzipien ergebenden Anforderungen an das Schulden– und Veranlagungsmanagement entsprechend zu erhöhen.
  2. Die in der „Strategie des Landes Tirol 2019–2023 vorgesehenen jährlichen Risikoanalysen (u.a. bezüglich Zinsrisiken, Liquiditätsrisiken und operationeller Risiken) sowie die diesbezüglichen Risikoberichte an den Landesfinanzreferenten wären ehestmöglich vorzunehmen.
  3. Ausgehend von den bereits vorhandenen IKS–Teilbereichen (u.a. Anleitungen, Vertretungs– und Zeichnungsbefugnissen sowie Prozessbeschreibungen) wäre im Sinne der Transparenz und Risikominimierung ein umfassendes und strukturiertes IKS für das Schulden– und Veranlagungsmanagement aufzubauen und regelmäßige Evaluierungen wären durchzuführen.
  4. Die Möglichkeit der manuellen Erfassung von Zahlungsaufträgen im elektronischen Zahlungssystem der Hausbank – ohne vorherige Buchung im Haushalts¬ verrechnungssystem – wäre zu unterbinden.
  5. Regeln zur Trennung der Berechtigungen zur Anlage bzw. Änderung von Kreditorenstammdaten einerseits und zur Freigabe von elektronischen Zahlungen bzw. zur Bearbeitung von Zahlungsvorschlägen andererseits wären zu erlassen.



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Umfang: 
36 Seiten

Bericht: Katastrophenhilfe; Follow–up–Überprüfung

Der RH überprüfte im Oktober und November 2018 das Land Salzburg, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Katastrophenhilfe in Niederösterreich, Salzburg und Tirol“ (u.a. Reihe Salzburg 2017/5) zu beurteilen.

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Zentrale Empfehlungen

  1. Die überarbeiteten Richtlinien betreffend Katastrophenhilfe bei Schäden am Vermögen von Privaten sollten einer Beschlussfassung zugeführt werden.
  2. Trotz der Einschränkung der Beihilfenwerber auf kleinere und mittlere Unternehmen sollte für diese ein mit Betriebsdaten unterlegtes Bewertungsschema für Härtefälle entwickelt und angewendet werden.
  3. Eine Regelung betreffend die Einholung von gutachterlichen Stellungnahmen bei Katastrophenschäden im Vermögen von Gemeinden wäre in die Abwicklungsregelung aufzunehmen.